Guten Tag,
ich habe mir bereits einige Beiträge zum ähnlichen Thema hier in der Community angeschaut. Nur irgendwie habe ich immer noch ein kleines Fragezeichen in meinem Gesicht. Ich hoffe ihr könnt mir hier kurz und schmerzlos weiterhelfen :).
Ein Mitarbeiter ist zum 31.12.2019 ausgeschieden. Er erhält nun noch einen Bonus/Gewinnbeteiligung für 2019. Der Betrag steht allerdings erst jetzt nach Fertigstellung des Jahresabschlusses fest. Ich wäre nun wie folgt vorgegangen:
1. Häckchen setzen "Einmalbezüge nach Austritt des Arbeitnehmers berechnen"
2. Mitarbeiter für 01.09.-30.09. über Elstam als Nebenarbeitgeber anmelden
3. Betrag mit der Abrechnung 09/2020 abrechnen
Ich würde quasi wie im Dokument "5303235 -Einmalbezug / sonstiger Bezug, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (Beispiele für LODAS)" unter dem Punkt 4.3 abrechnen.
Gehe ich damit richtig vor? Mich verwirrt es etwas, dass es 2 unterschiedliche Lösungswege gibt.
Vielen lieben Dank vorab für eure Hilfe!
Liebe Grüße
Christina
Ich würde genauso vorgehen, wie es hier beschrieben ist, da der Lohn ja in dem Monat abgerechnet werden muss wo die Zahlung erfolgt.
Hallo Christina,
bitte klären Sie mit der zuständigen Krankenkasse, in welchem Jahr die Verbeitragung des Einmalbezugs erfolgen soll.
Der von Ihnen beschriebene Weg würde zu einer Beitragserhebung im Jahr 2020 führen.
Soll der Einmalbezug aber im Vorjahr verbeitragt und gemeldet werden, kann auch eine Nachberechnung auf den Austrittsmonat 12/2019 erfolgen.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG