Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt: Wir zahlen seit Langem zum Abschluss eines bAV-Vertrages 30 € AG-Zuschuss zu.
Werden nun "neue" Verträge seit 01.01.2019 abgeschlossen zahlen wir als AG also 30 € + 15% der Gehaltsumwandlung des ANs.
Muss ich die beiden "unterschiedlichen" Zuschüsse separat erfassen? D.h. AG-Anteil 30 € und Gehaltsumwandlung (z.B. 30€) und AG-Pflichtzuschuss bAV ? Oder komplett 34,50 € im Arbeitgeberanteil?
Hallo,
meine Kollegin Frau Frohmeyer hat Ihnen zu diesem Sachverhalt unter folgendem Thread LODAS Zuschuss AG bAV geantwortet.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG