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LODAS: Pfändungen

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letzte Antwort am 21.10.2016 15:19:51 von a_horst
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a_horst
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

habe folgendes Problem:

Ein Arbeitnehmer hat 3 Pfändungen (verschiedene Gläubiger). Alle korrekt mit Rang 1-3 erfasst und auch bis Juni 2016 korrekt bedient. Danach kam eine Verbraucherinsolvenz und die Pfändungen sind ruhend gestellt worden. So weit so gut. Jetzt wurde seitens des Gerichts die Verbraucherinsolvenz aufgehoben und eine Treuhänderin bestellt, die auch lt. vorliegendem Dokument die pfändbaren Beträge erhalten muss.

Meine Frage nun:

  1. Reicht es,  wenn ich  lediglich die Verbraucherinsolvenz rausnehme ?

   2.  Wie bekäme ich denn dann die pfändbaren Beträge an die Treuhänderin überwiesen? Per individueller Überweisung mit einer Nettoabzugs-Nr. für  

        alle 3 Pfändungen?

   3.  Oder sollte ich die Pfändungen komplett neu erfassen und nur die Treuhänderin als Gläubigerin erfassen?  

 

Oder hat jemand eine ganz anderen Vorschlag? Für Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank und Grüße

Andreas Horst

heckerlein
Fachmann
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rvh
Erfahrener
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Hallo,

ich würde in dem Fall bei allen drei bestehenden Pfändungen einfach auf der Seite "Gläubigerdaten" den Namen und die Bankverbindung entsprechend abändern.

Durch die Zuordnung zu dem Bearbeitungsmonat ist so nachvollziehbar, ab wann die Pfändung über die Treuhänderin abgewickelt wurde.

Alle anderen Eintragungen bei den drei Pfändungsbeschlüssen leben ja nach Ihren eigenen Darstellungen einfach wieder auf --> unter den "Allgemeinen Angaben" das Herausnehmen des Häkchens bei "Ruhende Pfändung" nicht vergessen.

Gutes Gelingen und ein schönes Wochenende

R. Hein

heckerlein​: Es liegt ja keine neue Pfändung vor und - wenn die Treuhänderin im Rahmen ihrer Bemühungen - Änderungen an den einzelnen Forderungen erwirkt (was ja durchaus vorkommt), dann kann das direkt bei der einzelnen Pfändung korrigiert werden. Insofern sehe ich Ihren Vorschlag der Zusammenfassung unter quasi einer neuen Pfändung kritisch bzw. auch mit einigem Zusatz-Dokumentationsaufwand verbunden ...

Herzliche Grüße aus Nordbaden
Rolf
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„Das Problem zu erkennen, ist wichtiger, als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“
(Albert Einstein, 1879-1955)
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a_horst
Einsteiger
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Hallo Herr Hecker,

vielen Dank für die Antwort. Seitens Gericht und Treuhänderin ist alles soweit geklärt. Würde auch soweit mit Ihnen übereinstimmen. Aber, da es sich um 3 unterschiedliche Pfändungsbeträge und Gläubiger handelt müsste ich doch dann die Pfändungen 5-8 anlegen und jeweils die Treuhänderin als Gläubigerempfänger eintragen, damit die Überweisung richtig läuft? Oder übersehe ich jetzt was? 

Ich glaube, es ist bei LODAS nicht möglich bei Pfändungen einen abweichenden Kontoempfänger zu schlüsseln. Konnte ich zumindest nicht finden.

Viele Grüße

Andreas Horst

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letzte Antwort am 21.10.2016 15:19:51 von a_horst
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