Hallo zusammen,
ich hatte gestern gerade die Abrechnung für Januar weggeschickt, da kamen noch Unterlagen für eine neue Mitarbeiterin rein, die im Januar neu angefangen hat, nun aber nicht mit abgerechnet wurde.
Ich kann sie natürlich ab Januar eingeben und sie im nächsten Monat über die Nachberechnung laufen lassen. Lieber wäre mir aber, wenn sie jetzt im Januar abgerechnet wird.
Funktioniert es, wenn ich eine Wiederabrechnung einer einzelnen Personalnummer erstelle?
Oder muss ich den kompletten Mandanten wiederabrechnen?
Gruß
Sandra Linnemann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Linnemann,
es reicht aus wenn Sie eine Wiederabrechnung nur für diese Mitarbeiterin machen. Sie müssen aber vor der Anlage den Bearbeitungsmonat auf 01/2019 ändern.
Gruß
Björn Niggemann
Das hat geklappt - danke!