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LODAS Nettolohnvereinbarung + Firmenwagen

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letzte Antwort am 16.02.2021 13:31:23 von Alessandra
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Korte
Einsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Hallo Community, hallo DATEV,

 

ein Mitarbeiter mit Nettolohnvereinbarung soll zusätzlich einen Firmenwagen bekommen. Wir haben alle erforderlichen Lohnarten geschlüsselt und auch den Pkw in den Mandanten- und Personaldaten hinterlegt mit dem Häkchen zur Privatnutzung. Der Betrag für die Privatnutzung wird auch mit zutreffendem Betrag im Bruttolohn und den Nettoabzügen angezeigt. ABER: der Nettolohn stimmt nicht mehr, er ist niedriger als der bisherige.

 

Hat hier jemand eine Idee, woran das liegen könnte? Vielen Dank im voraus.

Viele Grüße von der Ostsee
Tina Korte
DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Tina Korte,


um den Sachverhalt zu prüfen, wenden Sie sich bitte über unsere Service-Kanäle an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Korte
Einsteiger
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Hallo Frau Schön,

 

das hatten wir schon versucht, per e-mail, leider ohne Erfolg. Inzwischen haben wir aber eine Lösung gefunden, die Sache hat sich also erledigt.

Viele Grüße von der Ostsee
Tina Korte
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LF
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 7
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Meine Idee wäre, dass Nettolohn und Auszahlungsbetrag verwechselt wurden.

 

Der Nettolohn dürfte stimmen, jedoch geht davon dann ja der Nettoabzug für den FiWa ab und das mindert den Auszahlungsbetrag.

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Alessandra
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Hallo Frau Korte,

 

wie haben Sie das Problem denn gelöst? Ich stehe noch vor dem Selbigen

 

Viele Grüße

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Korte
Einsteiger
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Nachricht 6 von 7
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Hallo Allessandra,

 

wir sind auf die "altmodische" Methode zurückgekehrt, d.h. nicht über die Funktion "Firmenwagen", sondern mit der Stammlohnart 237 (Sachbezug netto). Bei dem betreffenden Mitarbeiter unter "Entlohnung" dann diese Lohnart hinterlegen mit dem 1%-Wert, das Programm rechnet dann im Brutto-Bereich hoch, der Nettoabzug bleibt bei 1% - und der vereinbarte Nettolohn ist auch wieder richtig. Die Verknüpfungen mit dem Firmenwagen müssen dann komplett wieder gelöscht werden, sonst wird das doppelt berechnet.

Viele Grüße von der Ostsee
Tina Korte
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Alessandra
Beginner
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Hallo Tina,

 

vielen Dank für deine super schnelle Rückmeldung.

Habe das ganze aber doch noch ander gelöst, da ich auch die KM versteuern muss und somit trotzdem immer noch eine Differenz hatte.

Habe den Tipp bekommen, eine Abrechung nur mit dem PKW zu machen (ohne Gehalt) und eine Abrechnung nur mit dem Gehalt (ohne PKW).

Auf den Netto-Verdienst aus der Abrechnung ohne PKW, habe ich den zu versteuernden PKW Betrag drauf gerechnet und den Netto-Verdienst der Abrechnung nur mit dem PKW (ohne Gehalt) abgezogen.

Den Betrag dann mit der 230 LA eingegeben und siehe da - es passt 🙂

 

Besten Dank trotzdem!!!

 

VG

Alessandra

 

 

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letzte Antwort am 16.02.2021 13:31:23 von Alessandra
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