Guten Tag an das Forum von einer neu gegründeten Firma aus Hessen,
Wir haben uns entschieden, die Lohnabrechnungen selbst zu machen, da im Moment nur drei Mitarbeiter abzurechnen sind. Wir verwenden dazu seit einem Monat DATEV LODAS und haben hier alle Stammdaten ausgefüllt und relativ sinnvoll erscheinende Abrechnungen herausbekommen.
Doch zum Programm und seiner Funktion sind trotz intensiver Studien und geplanter Seminare aktuell noch Fragen offen:
Vielleicht ist jemand unter Ihnen, der hier erklärend vorab einspringen kann,
denn im Moment schwappt eine Frust- und Verzweiflungswelle über unserer Buchhalterin.
Moin,
Herzlich Willkommen in der Lohn-community.
Wenn Sie LODAS nutzen, sollten Sie auch nur dieses als Bezug angeben. Lohn und Gehalt ist ein zweites Lohn-Programm der DATEV. Dies ist vom Handling unterschiedlich.
Dann will ich mal versuchen, ein paar der Fragen zu beantworten:
1. Unterschied Nachberechnung / Korrektur
Bei einer Nachberechnung wird mit der aktuellen Abrechnung eine Abrechnung eines früheren Monats geändert. Die Differenzen aus der Auszahlung und den Auswirkungen für die Lohnsteuer und Sozialversicherung fließen in die aktuellen Meldungen mit ein.
Bei einer Korrektur (Wiederholungsabrechnung) wird der zuletzt abgerechnete Monat (nur für diesen ist eine Wiederholung möglich) neu abgerechnet und das Finanzamt und die Krankenkassen erhalten die korrekten Meldungen (ggf. als Korrektur) übermittelt. Bei den Auszahlungen muss geprüft werden, was bereits gezahlt ist und ggf. nur der Rest ausgezahlt werden.
2. Unterschied Schnellerfassung / Erfassungstabellen
In der Schnellerfassung gibt es einen Bereich für jede Art der Bewegungsdaten (Bruttobeträge/Stunden/Netto-Be- und Abzüge usw.).
Bei den Erfassungstabellen wird dies über den Bearbeitungsschlüssel gesteuert. Dafür hat man alle Daten "auf einen Blick".
Welche Erfassungsart man nutzt, ist letztlich Geschmackssache. Bei wenigen zu erfassenden Daten ist meistens die Erfassungstabelle sinnvoller (alles auf einer Seite) und bei vielen Daten die Schnellerfassung (BS nicht zusätzlich notwendig).
3. Korrektur Fahrgeld Vormonat
Wenn dies über eine Nachberechnung des Vormonats korrigiert wird in der Nachberechnungstabelle mit Minus erfassen.
Wenn eine Wiederholungsabrechnung erfolgt, den zu zahlenden Betrag entsprechend anpassen.
4. Abweichung Lohnsteuer
Das lässt sich so ohne Weiteres schwer sagen.
Handelt es sich um ein Monatsentgelt für den ganzen Monat oder liegt ggf. ein Teilmonat vor? Bei einem Teilmonat darf dies nicht über die Monatstabelle abgerechnet werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Sehr geehrter Herr Lutz!
vielen Dank an dieser Stelle für die erste Antwort von wahrscheinlich sehr vielen!!
Ich habe sehr viel Gutes von ihnen gehört und das bestätigt sich hier komplett, denn Dank Ihnen ist mir jetzt schon klarer, was das Programm von mir will.
Gewisse weitere Programmpunkte sind für mich auch noch nicht richtig nachvollziehbar und ich wüsste gerne, ob ich fündig werde, wenn ich Antworten auf strukturelle Fragen suche, die ungefähr so klingen würden:
Wenn man das Programm bezüglich der Speicherung von Daten mit dem Ablauf bei einem Word Dokument vergleichen möchte -
kann man dann sagen:
Bei den Auswertungen, die ich "abonniert" habe, ist mir auch einiges nicht klar:
liegen ALLE Auswertungen immer im Rechenzentrum "herum" und ich kann nachträglich mal diese, mal jene irgendwie "abrufen" ?
- oder lege ich mich heute für alle Zeit auf dieses eine "Paket" fest - ?
Was heißt das mit dem im RZ und auf dem PC - "neu, abgeholt und nicht abgeholt"? - Ich sehe die Dokumente doch auf dem PC, auch ohne irgendwas abzuholen? oder bemerke ich das Abholen nicht, weil es automatisch geschieht?
Kann ich das System generell mit einer riesige Datenbank vergleichen, in der ich wahllos Abfragen zu jedem Zeitpunkt erstellen kann - denn in der Summe bleiben die Eingaben ja unverändert in ihren Tabellen stehen?
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass die "alten Hasen" nun
denken, dass sich hinter dieser Tastatur ein Extrem-Unkundiger versteckt -
nun, Ihr habt Recht !
- bezüglich LODAS komme ich mir vor wie eine völlig
in ein anderes Universum eingetauchte Besucherin eines fremden Planeten...
Sogar die Schwerkraft (meine relativ zuverlässige funktionsfähige Logik,
die mich durch 30 Jahre Büro getragen hat) scheint hier komplett ausser Kraft😧
Ich bitte im Voraus um Entschuldigung für so viel geballtes Unwissen.
Viele Grüße und das Versprechen, fleißig in den Beiträgen zu recherchieren,
um weitere Lücken selbst zu stopfen
MF24
Hallo MF24,
Oha, das sind ja eine Menge Fragen.
Ich geh jetzt erst einmal auf die beiden Rückfragen zu meinen Antworten ein:
@myfr24 schrieb:
- Ihr Hinweis zu 3. Korrektur Fahrgeld Vormonat: "Wenn eine Wiederholungsabrechnung erfolgt, den zu zahlenden Betrag entsprechend anpassen." klingt sinnvoll, doch ich suche noch nach diesem Anpassungsfeld:
(überschreibe ich den Festbetrag in seinem Feld, oder gibt es ein Extra-Korrekturfeld, in dem ich eine eventuelle Differenz eingeben muss?)
Wenn das Fahrgeld grundsätzlich als fester Betrag ausgezahlt werden soll und ausnahmsweise diesen Monat niedriger abgerechnet wird, erfassen Sie die Differenz als Minusbetrag über die Bewegungsdaten. Auf der Abrechnung wird dies dann saldiert ausgewiesen.
Wenn das Fahrgeld jeden Monat mit einem anderen Betrag abgerechnet wird, würde ich dies nicht als Festbetrag erfassen sondern den Bezug jeden Monat über die Bewegungsdaten eingeben.
@myfr24 schrieb:
- zu 4. sagten Sie: "Bei einem Teilmonat darf dies nicht über die Monatstabelle abgerechnet werden" - ein nachvollziehbares Argument -
denn es handelt sich hier um einen Erstangestelltenzeitraum von 2 Wochen ab 14.09.2020, in dem die tatsächlich geleisteten Stunden mit deren Bruttostundenlohn multipliziert wurden.
Wie mache ich das dem Programm klar, da ich hier kein festes Monatsgehalt eintrage,
sondern anfangs eben versuche, mit dem o.g. Weg ein Ergebnis zu erzielen -
muss ich das ermittelte "Teilgehalt" verdoppeln und ankreuzen, dass Teilmonate gekürzt werden sollen? Ist mein Vorgehen hier komplett in sich unschlüssig und es kann so gar nix werden?
Wenn als Eintrittsdatum der 14.09.2020 erfasst ist, weiß das Programm automatisch, dass hier ein Teilmonat vorliegt (deswegen ja auch die abweichende LSt-Berechnung). Ein zusätzliches "Markieren" ist nicht notwendig.
Die Erfassung eines Bezugs für Teilmonat ist davon abhängig, welcher Art dieser Bezug ist:
Wenn es ein Betrag ist, der grundsätzlich als Festbetrag abgerechnet werden soll, können Sie den vollen Monatsbetrag als Festbezug erfassen. Das Programm rechnet diesen automatisch um. Die Umrechnung steuern Sie über die Auswahl der Umrechnungsformel unter Mandantendaten-Arbeitszeiten-Regelmäßige/feste Arbeitszeiten im Feld "Umrechnung der Festbezüge" (bei einzelnen Mitarbeitern abweichend unter Personaldaten-Arbeitszeiten-regelmäßige Arbeitszeit im Reiter "Allgemeine Angaben" möglich). Hier müssen Sie gucken, welche Umrechnungsvariante für Sie die richtige ist.
Wenn es sich um einen Mitarbeiter handelt, der nach Stunden bezahlt wird (also kein Festbezug bekommt), erfassen Sie die tatsächlichen Stunden (oder den Betrag) für den Teilmonat über die Bewegungsdaten. Bei Bewegungsdaten erfolgt keine Umrechnung auf einen Teilmonat, sondern die erfassten Stunden oder Beträge werden in tatsächlicher Höhe abgerechnet.
Das Bruttoentgelt für einen Teilmonat wird vom Programm (vereinfacht dargestellt) auf einen vollen Monat hochgerechnet und daraus die Lohnsteuer ermittelt. Die so ermittelte Lohnsteuer wird wiederum auf den Teilmonat heruntergerechnet. Also anteiliges Bruttogehalt : 17 x 30 = Monatsbetrag - darauf Lohnsteuer : 30 x 17 = Lohnsteuer für Teilmonat.
Soweit dazu. Die anderen Fragen sind auch recht umfangreich. Aber vielleicht gibt ja noch der eine oder andere Nutzer ein paar Hinweise - ich muss mich jetzt erst mal um andere Dinge kümmern.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen und vielen Dank, Herr Lutz - für die prompten Antworten !
ich lese hier im Forum sehr gerne mit, und ich denke,
dass sich das eine oder andere von selbst klären wird.
viele Grüße
MF24