Hallo,
über die Nebenbuchführung unter Mandantendaten Steuer kann im LODAS pauschale Lohnsteuer angemeldet werden.
Meine Frage nun: klappt das auch, wenn die Berücksichtigung in Monat 12/2015 erfolgen soll?
Ich würde gerne zusammen mit der Lohnabrechnung für November 2016 noch pauschale Lohnsteuer für 12/2015 anmelden.
In der Probeabrechnung ist jedoch nicht erkennbar, ob die unter 12/2015 in die Nebenbuchführung eingetragene pauschale Lohnsteuer tatsächlich angemeldet wird.
Weiß jemand bescheid?
Vielen Dank vorab!
KR
Hallo Frau Richter,
nein, die Daten der Nebenbuchführung werden immer nur berücksichtigt, wenn für den entsprechenden Monat eine "normale" Abrechnung erfolgt. Diese müssen somit spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung erfasst sein.
Ganz abgesehen davon: Daten aus einer Nachberechnung fließen ja ohnehin in die Meldung des laufenden Monats ein. Wenn Sie also eine Nachberechnung auf den Dezember 2015 erstellen, wird die hierbei anfallende Lohnsteuer in der Anmeldung 11/2016 gemeldet.
Um also eine pauschale Lohnsteuer für 2015 nachzumelden, müssen Sie die Meldung entweder über ELSTER oder z.B. über das DATEV-Programm "DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung" erstellen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank, Herr Lutz.
Ich hatte es befürchtet. Jedoch hat mir die Eintragung unter 12/2015 und die Probeabrechnung keinen Fehlerhinweis gegeben.
Viele Grüße
KR