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LODAS: Meldezeitraum für DÜ Entgeltersatzleistung (EEL) ändern

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letzte Antwort am 22.02.2021 12:47:11 von Uwe_Lutz
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xxchristinaxx
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

ein Mitarbeiter von uns ist seit dem 06.01.2021 krank. Seit dem 17.02.2021 befindet er sich im Krankengeld. Ich habe daher wie sonst auch die DÜ Entgeltersatzleistung angestoßen. Da er in 12/2020 wegen einer anderen Krankheit fast 3 Wochen krankgeschrieben war, wurde von LODAS als letzter Zeitraum vor der Unterbrechung der November 2020 an die Krankenkasse übermittelt.

 

Jetzt hat die Krankenkasse mich angerufen und mir mitgeteilt, dass die den Monat 12/2020 übermittelt haben müssen. Die 1. Meldung soll ich daher stornieren und eine neue Meldung für 12/2020 erstellen. 

 

Ich komme hier leider selbst nicht weiter, da LODAS die Meldung ja automatisch erstellt :(.

 

Hat hier jemand einen Lösungsvorschlag?

 

Eine weitere Besonderheit ist auch, dass der Mitarbeiter bereits vor Monaten ausgemacht hat, dass er ab dem 01.02.2021 in Teilzeit beschäftigt wird. Seine Stundenanzahl verringert sich von 37 Stunden auf 28 Stunden. Hierüber muss die Krankenkasse ja eigentlich auch eine Meldung bekommen. Aber ich weiß nicht, wie ich das in die DÜ-Meldung packen soll. Vielleicht hat ja hier auch jemand einen Lösungsvorschlag.

 

Ein riesen großes Dankeschön vorab für eure Hilfe!!

 

Liebe Grüße

Christina

Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin Christina,

 

wann haben Sie denn die Abrechnung für Dezember 2020 erstellt?

 

Wenn dies nach dem 06.01.2021 war (also nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit), ist in der EEL-Bescheinigung der November 2020 anzugeben. Es ist der Monat zu melden, der bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit bereits abgerechnet ist (nicht abgelaufen).

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

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xxchristinaxx
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

 

besten Dank für Ihre schnelle Reaktion!

 

Die Abrechnung für 01/2021 wurde tatsächlich erst am 07.01.2021 ans Rechenzentrum geschickt.

 

Habe ich denn die Möglichkeit, eine neue Meldung für 12/2020 anzustoßen?

 

Vielen lieben Dank vorab und ganz liebe Grüße!

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Uwe_Lutz
Überflieger
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372 Mal angesehen

Nein, das müssen Sie auch nicht. In dem Fall muss die Krankenkasse die Berechnung auf Grundlage November 2020 vornehmen. Sie sollten der Krankenkasse daher mitteilen, dass die Abrechnung 12/2020 erst am 07.01.2021 erstellt wurde und es daher völlig richtig ist, dass der November gemeldet wurde.


Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 22.02.2021 12:47:11 von Uwe_Lutz
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