Hallo,
schon wieder eine Frage zu den Malern: Wie berechne/ergänze ich den Urlaubsanspruch im laufenden Jahr, wenn der Geselle z.B. am 20.03.2017 die Arbeit wieder aufnimmt? Für März 2017 dann gar keine Urlaubstage oder anteilig?
Schon einmal vielen Dank!
Freundliche Grüße,
Heike Brode
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Hallo Frau Brode,
ohne Ihnen nahetreten zu wollen, aber ich hatte Ihnen bei Ihrer anderen Frage ein Dokument verlinkt. Jetzt kommt von Ihnen eine weitere Frage, welche, wie Herr Hecker in seinem Beitrag mit dem Verweis auf Punkt 3.4.4 schrieb, mit dem gleichen Dokument nur einen Unterpunkt weiter geklärt werden kann. Mein Rat wäre, sich das Dokument mal in Gänze zu Gemüte zu führen; es deckt fast alle entstehenden Fragen ab.
Grundsätzliche Informationen gibt es bei Malerkasse unter http://www.malerkasse.de/service/fragen-antworten.html . Eine gute Zusammenstellung von Berechnungen usw. gibt es unter http://www.malerkasse.de/de/arbeitgeber/downloads/lerneinheit.html .
Viele Grüße
Zur Frage der Berechnung hilft das Gesetz:
Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 5 Teilurlaub
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;
[...]
(2) Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.
[...]
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Hallo Herr Preuß,
ich bin wirklich sehr dankbar, dass es die Communtiy gibt und will diese auch nicht über Gebühr belasten, aber ich hatte in dem genannten Dokument (und auch noch in anderen) schon nach vielen Stichworten gesucht und nichts gefunden. Es ist für mich auch neu, dass dies jetzt alles über Bewegungsdaten zu erfassen ist und daher habe ich nicht weiter unter diesem Unterpunkt geschaut.
Vielen Dank nochmals!
Hallo Herr Hagena,
danke für Ihre Antwort! Nach dem Gesetz hätte dann der Arbeitnehmer nur für jeden vollen Monat einen Urlaubsanspruch, oder? Warum gibt die DATEV dann aber den Hinweis, dass (für den Eintrittsmonat) keine Urlaubstage ermittelt werden können, weil Eintritt in Teilmonat?
Freundliche Grüße
Heike Brode
Es gibt für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel, nicht pro Kalendermonat.
Wenn der Arbeitnehmer vom 20.1-21.07. beschäftigt ist, macht das 6/12. Dementsprechend kann DATEV im Eintrittsmonat noch nichts berechnen, in diesem Monat kann noch kein 12tel entstanden sein, da kein ganzer Monat absolviert wurde...
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