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LODAS Maler Urlaubsabgeltung wg. Erwerbsminderung

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letzte Antwort am 04.11.2020 13:51:30 von BBeh2009
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BBeh2009
Beginner
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180 Mal angesehen

Ich habe da mal folgendes Problem. Der Mitarbeiter, seit 2005 im Unternehmen, ist seit 11/2019 krank und ab 01/2020 in Unterbrechung (Krankengeldbezug). In 09/2020 wird das Krankengeld eingestellt wg. voller Erwerbsminderung ab 10/2020. Dies habe ich auch alles so in den Fehlzeiten eingetragen. Jetzt habe ich in 09/2020 folgendes unter Baulohn-Baunebengewerbe-Maler-Art der Urlaubsabgeltung-dauernd erwerbsunfähig oder Rentner eingegeben und unter Bewegungsdaten-sonstige Angaben-Lfd. Monat-Bau-Urlaubsabgeltung Kalenderjahr/Vorjahr einen Haken gesetzt und die Urlaubsabgeltung wurde berechnet. SV-Beiträge sind nur anteilig (bis BBG) gerechnet worden, weil er in 01/2020 noch etwas Entgeltfortzahlung hatte. Jetzt im Oktober rechnet das Programm jetzt alles wieder zurück und es entsteht eine Überzahlung. Was habe ich falsch gemacht? Ich habe kein Austrittsdatum eingegeben. Hinzu kommt noch, dass der Mitarbeiter ab 10/2020 nun doch als Aushilfe geringfügig angestellt wurde und somit nun wieder etwas an die ULAK abführt und Urlaub (bzw. Urlaubsgeld) anspart wird. Ich habe den "neuen" Mitarbeiter aber unter einer neuen Personalnummer angelegt.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
154 Mal angesehen

Hallo,


erhalten Sie ein Fehler- und Hinweisprotokoll, das Ihnen Hinweise auf die Nachberechnung gibt?


Wurden rückwirkend Stammdaten geändert bzw. gelöscht?


Wenn der Sachverhalt eingehender von uns recherchiert werden soll, wenden Sie sich bitte über einen der weiteren Servicekanäle an uns.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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BBeh2009
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
149 Mal angesehen

Hallo Frau Mertel,

 

vielen Dank für die Rückmeldung. Ich denke aber, dass wir am Montag hier bei uns im Büro einige Probleme mit der DATEV-Verbindung hatten. Ich habe es am Dienstag noch mal probiert und es hat dann keine Nachberechnung mehr gegeben. Jetzt habe ich nur noch den Fehlerhinweis in 10/2020: "Zu der erfassten Art der Urlaubsabgeltung fehlt die entsprechende Eingabe der Urlaubsabgeltung im den Bewegungsdaten. Bitte ergänzen Sie die fehlende Eingabe." Dort habe ich nichts mehr eingegeben.

 

Ich muss jetzt aber bei den Mitarbeiter nicht weiter tun? Auch kein Austrittsdatum eingeben? Ich lasse Ihn einfach nur mit der Fehlzeit, bis er dann wiederkommt, laufen?!

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letzte Antwort am 04.11.2020 13:51:30 von BBeh2009
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