Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ein Mitarbeiter wurde am 02.10.2020 eingestellt mit 2000€ brutto ( wurden voll abgerechnet obwohl eintritt zum 02.10. ). Jetzt fällt dem Arbeitgeber auf das es doch der 01.10.2020 war. Naja jetzt möchte er gerne eine korrigierte Meldebescheinigung zur Sozialversicherung und natürlich eine Lohnsteuerbescheinigung 2020 mit dem richtigen Daten. Meine Frage hierzu kann ich überhaupt die Lohnsteuerbescheinigung rückwirkend Ändern ? Vorallem jetzt noch in 03/21 ?
Danke im vorraus
Ich hatte einen ähnlichen Fall und da sagte mir das zuständige Finanzamt:
wenn die Lohnsteuerbescheinigungen bereits versendet wurden, können und dürfen keine Korrekturen mehr vorgenommen werden.
Die SV-Meldung sollte ja problemlos geändert werden, durch das geänderte Eintrittsdatum.
Hallo,
wird das Eintrittsdatum des Mitarbeiters korrigiert, werden die dazugehörigen DEÜV-Meldungen an die Sozialversicherung storniert und neu erstellt.
Für die Lohnsteuer und somit auch für die Lohnsteuer-Bescheinigung gilt folgendes:
Nachberechnungen in das Vorjahr sind mit dem steuerlichen Entstehungsprinzip nur in den ersten 3 Januarwochen (Dreiwochenfrist) eines Jahrs zulässig.
Aufgrund einer neuen Verordnungen können Sie ab dem Jahr 2021 das Entstehungsprinzip nur noch in den Abrechnungsmonaten Januar und Februar abrechnen. Halten Sie hierzu bitte unbedingt auch Rücksprache mit dem Finanzamt.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1070821 Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (NBVJ).