Guten Tag,
wir haben ein paar Mandanten, bei denen wir bereits jetzt wissen, dass Anfang Januar 2021 (bis 11.01.2021) eine Korrekturabrechnung für den Monat Dezember 2020 erfolgen wird.
Gibt es eine Möglichkeit die Lohnsteuerbescheinigungen für die betroffenen Mandanten erst später als mit der ursprünglichen Dezemberabrechnung ausgeben zu lassen? Bspw. mit der Korrekturabrechnung Dezember 2020 oder mit der Abrechnung Januar 2021?
Vielen herzlichen Dank und freundliche Grüße
Moin,
würde mich wundern. Diese Frage bzw. Anforderung taucht hier jedes wieder auf und wurde bisher von der DATEV immer abschlägig beantwortet. Mit Lohn und Gehalt geht dieses meines Erachtens aber.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Genau, in LuG ist das möglich und wird von uns auch praktiziert (spätestens 02/20xx). Allein deshalb, weil spätere möglicherweise pauschal zu versteuernde Vergütungsbestandteile auftauchen, die lt. SVEV nach ausstellen der LSt-Bescheinigung sv-pflichtig werden.
Hallo,
nein, diese Möglichkeit gibt es nicht. Die Lohnsteuerbescheinigung wird mit der Dezemberabrechnung erzeugt.
Im folgendem Thread finden Sie weitere Hintergrundinformationen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG