Guten Tag,
wir haben 2 Grenzgänger aus Frankreich im gleichen Unternehmen. Die Lohnsteuerbescheinigungen werden wie folgt erstellt:
Grenzgänger 1: Pflichtversichert
Zeile 16 a) Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, keine weiteren Angaben
Grenzgänger 2: Freiwillig versichert
Zeile 16 a) Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA
Zeile 24 a) Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung
Zeile 24 c) Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung
Zeile 25: Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
Zeile 26: Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen Pflegeversicherung
Diese Abweichung zwischen den beiden Lohnsteuerbescheinigungen irritiert uns etwas. Ist dies so korrekt oder haben wir ggf. bei dem freiwillig versicherten Arbeitnehmer etwas falsch hinterlegt? Hatte jemand diesen Fall schon einmal?
Vielen Dank bereits im Voraus und freundliche Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
in unserem Hilfedokument 1001534 finden Sie eine Erklärung wie sich die Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) in der Lohnsteuerbescheinigung Zeilen 22-27 berechnen, wenn steuerfreies, aber SV-pflichtiges Entgelt abgerechnet wird.
Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Mertel.
Gestern Mittag hatte ich dies noch in einem Telefonat geklärt, dort hatte man mir das gleiche Dokument empfohlen.
Die Ausgabe der Lohnsteuerbescheinigungen ist somit wie erwartet korrekt.