Hallo.
Wenn ich einen Arbeitnehmer versehentlich zum 31.01.2024 abgemeldet habe. Ist ja auch eine Lohnsteuerbescheinigung zum 31.01.2024 erstellt und der AN wurde ber ELStAM abgemeldet.
Wie kann ich ihn wieder per Lohnsteuer ELStAM anmelden?
Das Austrittsdatum habe ich wieder rausgenommen. Wird er zum nächsten Lohnlauf wieder ganz normal angemeldet oder erfolgt sogar eine Stornomeldung.
Vielen Dank für ihre Unterstützung.
Diana
@advent04 schrieb:
Das Austrittsdatum habe ich wieder rausgenommen. Wird er zum nächsten Lohnlauf wieder ganz normal angemeldet oder erfolgt sogar eine Stornomeldung.
In dem Fall wird die LSt-Bescheinigung storniert und eine neue Anmeldung zum ELStAM zum 01.02.2024 durchgeführt (bei ELStAM gibt es keine Stornomeldung).
vielen Dank Herr Lutz.