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LODAS Lohnnachweis prüfen und ggf. Stunden berichtigen

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letzte Antwort am 22.12.2017 13:05:23 von mdb
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mdb
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Hallo DATEV-Team,

leider erreicht man Euch aktuell gar nicht, daher bitte ich an dieser Stelle um Hilfe:

Wie kann man, die Daten (speziell Stunden), welche mit dem Lohnnachweis übermittelt werden, vor der Übermittlung prüfen?

Und ggf. im Anschluss berichtigen, vor Abrechnung und nach der Abrechnung?

Stand Lohnabrechnung 12/2017.

Im Vorjahr gab es eine wunderschöne Tabelle, wo man Daten "Lohnsumme" & "jährliche Stunden" eintragen konnte.

Wo finde ich jetzt diese Möglichkeit?

Vielen Dank

Michael

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Michael,

die Korrekturmasken für die manuelle Korrektur der UV-Stunden und Werte gibt es nicht mehr.

Zur Prüfung der aufgelaufenen Werte bis Dezember können Sie die Auswertungen 145 und/oder 420 heranziehen. Diese Listen werden Ihnen monatlich erstellt. Sollten Korrekturen erforderlich sein, sind diese für das Jahr 2017 in den Mandantendaten bzw. Personaldaten vorzunehmen. Den Lohnnachweis selbst können Sie mittels einer Wiederabrechnung komplett 12/2017 oder mit der Januarabrechnung 2018 und dem zusätzlichen Anstoß der Nachberechnung auf 12/2017, mit Wert 1 und BS 96, berichtigen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mhaas
Erfahrener
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Frau Schauer,

nur, damit ich das richtig verstehe (und ohne Bezug auf die Stunden für die UV-Meldung):

Wenn ich für einen Mitarbeiter etwas im Dezember geändert habe, muss ich eine Wiederabrechnung komplett für den Monat Dezember anstossen.

Wenn ich das aber zusammen mit dem Januar mache, dann nur eine Nachberechnung für diesen Mitarbeiter mit Wert 1 und BS 96???

Lang may yer lum reek
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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

ja, Sie haben mich richtig verstanden.

Aktuell ist es so, dass Sie im Dezember nur einen neuen Lohnnachweis erhalten, wenn Sie eine Gesamtwiederholung durchführen.

Im Januar wiederum reicht das "Anschubsen" einer Personalnummer aus, um die Dezemberauswertung nochmal aufzurollen.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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mdb
Beginner
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Nachricht 5 von 5
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Hallo Frau Schauer,

gibt es hierzu eine Anleitung, wie diese Berichtigungen vorgenommen werden können?

Bei mir ist das Problem, dass ich Mitarbeiter mit regelmäßiger fester Arbeitszeit und Angestellte auf Stundenbasis (Aushilfen auf Abruf) habe. Bei den letzteren wurde einfach die regelmäßige Arbeitszeit aus den Stammdaten übernommen, anstatt der tatsächlich monatlich eingetragen Stunden.

Da waren die alten Korrekturmasken wirklich vorteilhafter.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Dobos

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letzte Antwort am 22.12.2017 13:05:23 von mdb
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