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LODAS Kug Quarantäne ohne Entgelt / ohne Entschädigungsanspruch

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letzte Antwort am 25.08.2020 13:57:32 von Verena_Heinlein
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lohnexperte
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Liebe Community,

 

in meinen Augen haben wir seit 08.08.2020 bundeseinheitlich einen neuen Fall,für den ich derzeit keine zutreffende Fehlzeit in LODAS finde:

 

Sachverhalt:

 

"Einreisende aus Risikogebieten sind seit dem 08. August (2020) zu einem Corona-Test verpflichtet. .... Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses muss eine häusliche Quarantäne eingehalten werden."

 

Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Einreisehinweise-Corona-2020-08-14.pdf

 

Während dieser Zeit der häuslichen Quarantäne hat der Mitarbeiter weder Anpruch auf LFZ / Gehalt gegenüber seinem Arbeitgeber, noch auf Entschädigungsleistungen; also schlichtweg keinerlei Einkommen.

 

Meine Frage bezieht sich auf die Abrechnung von Mitarbeitern, für die nach Urlaubsende (Rückkehr aus einem Risikogebiet) ein zweiwöchiger Arbeitsausfall im Rahmen von Kurzarbeit geplant war.

 

1.Frage:

 

Welche  Fehlzeit erfasse ich für diese zwei Wochen (ursprünglich geplanter KA)? Inhaltlich zutreffend wäre m. E. "unbezahlte Freistellung wegen behördlich angeodnete Quarantäne ohne Entschädigungsanspruch". Das gibt es aber noch nicht.

 

2. Frage:

 

Darf ich für diese zwei Wochen trotzdem Kurzarbeit abrechnen? Laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit steht die behördlich angeordnete Quarantäne über allem. (Nach meiner Interpretation besteht deshalb auch kein Anspruch auf Kug.)

 

3. Frage:

 

Laut Auskunft der Bundesagentur für Arbeit ist auf der Anlage zum Leistungsantrag vor dem Namen des Mitarbeiters ein Q einzutragen.

 

Wie kommt dieses Q dahin (Programmlogik LODAS)?

 

Was bewirkt dieses Q im Rahmen der Bearbeitung durch die Bundesagentur für Arbeit?

 

4. Frage:

 

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, von seinen Mitarbeitern zu erfragen (bzw. sie zur selbständigen Information aufzufordern), ob sie sich nach den aktuellen Vorschriften in häusliche Quarantäne zu begeben haben und wie lange  diese andauert(e)?

 

Ich weiß, dass dieses Thema sehr frisch und komplex ist; gehe aber davon aus, dass auch andere von dieser Thematik betroffen sind . Ich hoffe, dass sich innerhalb der Community Experten finden und auch die DATEV-Kollegen zeitnah melden, damit kurzfristig eine umfassende Würdigung stattfinden kann.

 

5. Frage:

 

Greift die Alternative: Ich rechne blind die KA ab; weil ich ja von der eventuellen häuslichen Quarantäne gar nichts weiß ...

 

oder ist vielmehr

 

6.Frage:

 

der Arbeitgeber (im Rahmen der Berechnung von Kug) verpflichtet, diese Auskünfte beim Mitarbeiter zu erfragen?

 

Vielen Dank fürs Mitdenken und Melden.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag!

 

 

 

 

 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wie genau in diesem Fall zu verfahren ist, kann ich Ihnen leider rechtlich nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich dazu an die Landesbehörde oder an die Bundesagentur für Arbeit. 


Wann und in welchen Fällen das "Q" im Kurzarbeitergeldantrag auszuweisen ist, können Sie im Dokument 1008768 -Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abrechnen unter Punkt 6 nachlesen. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 25.08.2020 13:57:32 von Verena_Heinlein
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