Hallo DATEV,
eigentlich bin ich ein ruhiger Mensch und lasse DATEV auch Kapriolen durchgehen, weil ich weiß, dass überall nur Menschen arbeiten. Diese angespannte Situation ist für alle gerade nicht einfach.
Was mir aber momentan sehr sauer aufstößt, dass zum Einen der Wildwuchs in der Informations-Datenbank (übrigens vom Kundenverantwortlichen indirekt bestätigt) in solchen Situationen wie jetzt z. B. beim Kug der DATEV und somit dem Anwender auf die Füße fällt. Zum Anderen, dass das Stammlohnarten-Konzept mit den vorbelegten Schlüsselungen zum Teil nichts taugt.
1.
Mittlerweile wurden viele Dokumente überarbeitet, manche auch gelöscht. Nichtsdestotrotz gibt es alleine für den Bereich LODAS u.a. die zu beachtenden Dokumente 1008731, 1035533, 1008704, 5303311, 1008921. (Das umfangreiche Dokument 5300352 ist über das Internet ohne Zugangsberechtigung nicht aufrufbar, warum eigentlich?)
Diese Vielzahl bedingt Redundanzen, welche wiederum Probleme bei Aktualisierungen aufwerfen. Beispiel:
Im Dokument Kurzarbeitergeld (Beispiele für LODAS) wird unter Punkt 3.2.2 ein Beispiel für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte Arbeitnehmer aufgeführt.
Nachdem bis Ende voriger Woche das Soll-Entgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze KV begrenzt wurde, ist das Soll-Entgelt in der verlinkten PDF-Datei nun nicht mehr auf die BBMG gekürzt worden. (Der Hinweis, dass das Dokument am 25.04.2020 komplett überarbeitet wurde, ist ja ganz nett. Wenn hier aber etwas solch Gravierendes geändert wird, sollte diese Information nicht so einfach unter den Tisch fallen.)
Nun stimmen zwar die auf der Lohnabrechnung ausgewiesenen Beträge (zumindestens teilweise), nur ist die Berechnung im bereits erwähnten Dokument 5300352 immer noch auf Basis der BBMG. Was ist denn nun richtig?
2.
Jahrelang hieß es, dass die von DATEV vorbelegten Stammlohnarten im Bereich der bAV als auch die nach und nach eingeführten individuellen Stammlohnarten im 800er-Bereich nicht zu ändern seien, teilweise auch gar nicht geändert werden dürfen. Der Anwender hat dies vernommen und verhält sich entsprechend.
Zu Zeiten von Kug werden nun aber auch die korrekten Schlüsselungen in diesem Bereich wichtig. Und da muss man dann z. B. erleben:
Die StLA 873 "Privatfahrten" (1%-Regelung) ist standardmäßig auf "Keine Berechnung Soll-Entgelt" geschlüsselt. Auch wenn ich mir persönlich die Standardschlüsselung Soll-Entgelt (nur Betrag) ohne Kürzung wünsche, so sollte es doch wenigstens im Hinweisprotokoll eine Information darauf geben, dass eine private Kfz-Nutzung abgerechnet wird und die Schlüsselungen der entsprechenden Lohnarten überprüft werden müssen. Ganz schick wäre es natürlich, diese Information auch eines der vielen Dokumente einzupflegen. Oder ein weiteres Dokument (eigentlich brrr!) nur für diese Sachverhalte anzulegen, so dass der Anwender überblicken kann, bei welchen benutzten Stammlohnarten eine Kontrolle notwendig ist.
Denn das gerade Genannte zieht sich ebenfalls durch den Bereich bAV-Stammlohnarten, was u.a. diese Diskussion zeigt: bav kug Probleme Berechnung
Nur bei neu angelegten Mandanten kann man sich auf die Standardschlüsselungen zumindestens teilweise verlassen; Altmandanten schleppen Standardschlüsselungen von vor zig Jahren mit sich herum, weil ja Programm-Updates diese nicht mehr aktuellen Schlüsselungen leider auch nicht ändern.
Deshalb wäre auch hier zumindestens ein Hinweis hilfreich und nicht nur eine Erwähnung in der Community. Übrigens finde ich die dortigen Wortmeldungen von DATEV im Sinne von "Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Agentur für Arbeit" wenig hilfreich. Da die Arbeitsagenturen mit Bundesgesetzen arbeiten, wären Antworten grundsätzlich auch bundesweit identisch.
Wenn z.B. die StLA 910 "Betr.AV.AN lfd.ST-pfl" abgerechnet wird, also ein st-/sv-pflichtiger Entgeltbestandteil, dann kann es doch keine widerstreitenden Auskünfte geben oder sagt eine Arbeitsagentur in Bayern "Jo, das kimmt scho' ins Soll-Entgelt" und eine Agentur in Hamburg "Nöö, min Jung, lass dat blieve"? Hier handelt es sich doch nicht um eine Rechtsberatung, sondern um die Umsetzung von Recht. Zumal sich DATEV vorbehält, die bAV-Lohnarten allein zu benutzen, weil sie nur über die gespeicherten Personaldaten angesprochen werden können, nicht aber durch Bewegungsdaten.
Weshalb die Aktualität der Informations-Datenbank so wichtig ist? Weil diese von der DATEV als zentrale Anlaufstelle für den Self-Service angedacht wurde/wird. Die Bepreisung der bis vor Längerem noch kostenfreien Anfragen wurde ja u.a. mit der ach so umfangreichen Info-DB begründet. Im Zweifelsfall muss ich mich dann aber auch auf die Informationen in den Dokumenten verlassen können.
Ich wünsche mir, dass
- die Dokumente mit Beispielen derart überarbeitet werden, dass nicht nur Standardfälle erklärt werden, sondern bspw. die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für freiwillig Versicherte Arbeitnehmer unter der Annahme, dass ein Urlaubsgeld gezahlt wird und zwei Feiertage abzurechnen sind. (Also genau das Szenario, welches in diesem Monat vorliegen kann.)
Gilt übrigens nicht nur für den Kurzarbeits-Bereich.
- zukünftig mehr Berechnungslisten abrufbar sind, aus welchen hervorgeht, wie DATEV zu dem ausgewiesenen KV-Zuschuss gelangt ist, wie die Steuer auf sonstige Bezüge berechnet wurde etc. Es wird mit Sicherheit Nachfragen von Arbeitgebern geben, die wissen wollen, weshalb der KV-Zuschuss so hoch ist. Jetzt setze ich mich hin, bastel mir eine Excel-Tabelle nach dem Berechnungsmuster aus der oben erwähnten PDF-Datei und trotzdem habe ich nur ungefähre Werte, wenn überhaupt. Kontraproduktiv sind dann natürlich die sich widerstreitenden Berechnungsgrundlagen, s.o.
Und, damit dies nicht unter den Tisch fällt:
Ich möchte allen DATEV-Mitarbeitern danken, die hier in der Community tätig sind. Es ist nicht immer leicht mit uns Anwendern, Sie alle wissen das. Trotzdem bleibt die Freundlichkeit nicht auf der Strecke und die allermeisten Moderatoren hängen sich auch wirklich rein. Bitte reichen Sie auch ein Danke an die Mitarbeiter in der Programmierung weiter. Viele Kommentatoren, auch ich, sind nicht immer mit den Entscheidungen zum Aussehen oder der Funktionalität einverstanden. Allerdings mussten innerhalb kürzester Zeit zwei Lohnabrechnungsprogramme auf den neuesten Stand gebracht werden und wurden es auch. Das verdient Respekt.