Liebe Community,
ich bin im Abrechnungsmonat Januar 2019 und habe erst jetzt Personalunterlagen zu einem bereits im Monat Dezember 2018 neu eingestellten Mitarbeiter erhalten.
Das Jahr 2018 ist abgeschlossen in der Lohnbuchhaltung. Kann ich den Mitarbeiter im Januar 2019 anlegen mit Eintritt Dezember 2018 und so eine Nachberechnung im Januar 2019 für den Dezember 2018 für diesen neuen Mitarbeiter durchführen?
Freundliche Grüße,
D.G,
Hallo D.G.,
sie müssen in den Bearbeitungsmonat Dezember 2018 wechseln und dort den Mitarbeiter anlegen. Wenn Sie keine Wiederholung machen wir der Arbeitnehmer mit der Januarabrechnung automatisch nachberechnet.
Gruß
bn