Liebe Community,
mir ist vollkommen klar, dass bei 100% KUG im Bruttobereich keine Umwandlung stattfinden kann, da ich kein Entgelt habe.
Aber was ist im Nettobereich möglich? Kann und darf ich die Beiträge zur BAV abziehen? Ggf. diesen Vorgang manuell anstoßen? Muss ich das mit den Arbeitnehmern abklären, ob diese die Beiträge entrichtet haben wollen? Ruhen die VerZahlungen? Bei den meisten Mandanten laufen die Zahlungen ja am Monatsende automatisch, da häufig Daueraufträge eingerichtet sind!
Wie geht man am besten vor?
Vielen Dank und bleibt alle gesund!
Wenn die Beitragsleistungen durch den AG weiter läuft, kann der AN durchaus ins Auszahlungsminus geraten. Diese Situation würde ich persönlich zunächst mit dem AG und evtl. dann mit dem AN abklären.