Guten Tag,
trotz aller Literatur bin ich bei einem Punkt bisher auf keinen klaren Nenner gekommen und erhoffe mir Unterstützung durch die erfahreneren KUG-Abrechner. Bisher ist mir das Thema zum Glück erspart geblieben.
Bei allen Literaturbeispielen rund um das Thema KUG und Feiertag (oder auch Krankheit) handelt es sich um Beispiele mit KUG-Vollausfall. Bei meinen Mandanten sind die meisten Mitarbeiter jedoch glücklicherweise nur von einem Teilausfall betroffen. Die betroffenen Mandanten würden nun natürlich gerne wissen, wie sie die Zeiten in entsprechenden Stundenaufzeichnungen nach dem folgenden Schema (Excel-Tabelle mit einer Spalte pro Kalendertag) erfassen:
Datum:
Ausfallschlüssel: (z. B: KUG/Urlaub/Feiertag/Normal..)
Soll-Stunden:
Ist-Stunden:
Ausfall-Stunden:
Vielleicht kann mir jemand anhand des folgenden Beispiels helfen, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen?
Gehaltsempfängerin, arbeitet nicht an Feiertagen, kein Tarifvertrag.
Arbeitszeit vorher: 5 Tage â 3 Stunden = 15 Stunden/Woche
Arbeitszeit ab KUG, 01.04.2020: 5 Tage â 2 Stunden = 10 Stunden/Woche
Beispiel-KW 15:
Montag + Dienstag: Kurzarbeit (Soll-Std je 3, Ist-Stunden je 2, Ausfall-Std. je 1)
Mittwoch + Donnerstag: Abbau von Urlaub (Soll- und Ist je 3 Std, Ausfall-Std: 0)
Freitag: Feiertag (Soll-Std. 3, Ist-Std ?, Ausfall-Std ?)
Wie müssen die Stunden (beim Feiertag) erfasst werden? Und was muss ich in LODAS eintragen?
Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus 🙂
Wenn der Feiertag kein Feiertag gewesen wäre, was wäre dann an diesem Tag bezahlt worden? Das muss dann auch für den Feiertag abgerechnet werden.
Wir bezahlen die Feiertage allerdings immer so, als wären es "normale Arbeitstage", also als hätte es an diesem Tag keinen Arbeitsausfall gegeben.
Vielen herzlichen Dank für die hilfreiche Antwort 🙂
Mittlerweile sind wir hier zu der gleichen Entscheidung gelangt. Da die Mitarbeiterin Kurzarbeit gehabt hätte, wird Kurzarbeit abgerechnet. Sie bekommt für 2 Stunden Gehalt und eine Stunde Ausfallzeit "Feiertag in Höhe KUG", Lohnart 414.
Die zweite Alternative wurde mittlerweile auch angesprochen. Hier liegt es am Mandanten, was dieser möchte.