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LODAS: Informationen zum Jahreswechsel 2022/2023

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
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Hallo Community,

 

die neuen Versionen von LODAS compact / classic / comfort stehen voraussichtlich ab heute Abend (30.12.2022 um 18:15 Uhr) zum DFÜ Abruf bereit.

 

Update: Jahreswechsel-Versionen sind da 

 

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Informationen und Neuerungen rund um den Jahreswechsel 2022/2023:

Abrechnung 2023:


Seit dem 14.12.2022 ist die Januarabrechnung möglich. Beachten Sie bitte, dass erstellte Lohnabrechnungen für 2023 noch nicht alle gesetzlichen Änderungen enthalten.

 

 

Gesetzliche Änderungen:

 

Unfallversicherung: Neues Feld Unternehmensnummer:

 

Im UV-Meldeverfahren werden die uneinheitlichen Mitgliedsnummern ab dem Meldejahr 2023 durch eine neue Unternehmensnummer ersetzt.


Ab LODAS 12.2 gibt es hierfür das neue Feld Unternehmensnummer unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften in der Registerkarte Mitgliedschaften.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:
Unternehmensnummer Unfallversicherung - Hintergrund (Dok.-Nr. 1025357 )


LODAS Unfallversicherung: Neu gegründete Unternehmen mit Unternehmensnummer in 2022 abrechnen (Dok.-Nr. 1025612 )

 

A1-Bescheinigung – neue gemeinsame Grundsätze zum 01.01.2023:

 

Ab LODAS 12.2 werden die neuen gemeinsamen Grundsätze zum 01.01.2023 für die A1-Bescheinigung mit folgenden Auswirkungen umgesetzt.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

A1-Bescheinigung – elektronisches Antrags- und Bescheinigungsverfahren (Dok.-Nr. 1000423)

 

Entgeltersatzleistungen (EEL) – neue Datensatzversion:

 

Ab LODAS 12.2 wird die neue Datensatzversion 11 für Entgeltersatzleistungen (EEL) berücksichtigt. Die ab 01.01.2023 gültige Datensatzversion enthält folgende Änderungen:

 

  • Neue Fehlzeit Krankengeld bei Mitaufnahme ins Krankenhaus für den Bezug von Krankengeld wegen Mitaufnahme ins Krankenhaus als Begleitperson für betreuungsbedürftige Menschen.
  • Neue Rückmeldung mit Meldegrund 66 - Rückmeldung falscher Abgabegrund: Wenn Sie eine Meldung mit falschem Abgabegrund übermitteln, meldet die Krankenkasse den neuen Meldegrund 66 - Rückmeldung falscher Abgabegrund zurück. Die Rückmeldung können Sie über das Menü unter Auswertungen | Rückmeldeprotokoll anzeigen lassen. Setzen Sie sich zur Klärung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung.
  • Neues Feld zur 12-Monatsfrist: Das Feld zeigt den Tag an, an dem die 12-Monatsfrist für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit beginnt. Das neue Feld Beginn der 12-Monatsfrist finden Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten über die Schaltfläche Übersicht Rückmeldungen EEL/AAG/eAU, Registerkarte Vorerkrankungen.
  • Die Angabe der E-Mail-Adresse des Ansprechpartners für die Entgeltersatzleistungen (EEL) ist ab dem 01.01.2023 zwingend erforderlich. Wenn die E-Mail-Adresse nicht erfasst ist, findet keine Datenübermittlung statt und Sie erhalten eine Fehlermeldung im Fehler-/Hinweisprotokoll. Erfassen Sie die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners im Betrieb unter Mandantendaten | Adresse, Registerkarte Ansprechpartner, in der Gruppe Ansprechpartner Mandant.

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles (Dok.-Nr. 1021951 )
Entgeltersatzleistungen (EEL) – Entgeltbescheinigung elektronisch übermitteln (Dok.-Nr. 1021811 )

 

 

Funktionale Änderungen:

 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):

 

Die eAU wird zum 01.01.2023 für Arbeitgeber verpflichtend. Sie finden hier einen Überblick zum aktuellen Stand unseren Programmlösungen.

 

Mit LODAS 12.2 gibt es außerdem zwei weitere Anpassungen:

 

Übernahme der Rückmeldung für vorhandene Fehlzeiten steuern:

 

Mit LODAS 12.2 wird das Ende-Datum der vorhandenen Fehlzeit durch die Rückmeldung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch in die Zukunft verändert, nicht mehr in die Vergangenheit. In diesen Fällen werden Sie über einen Hinweis im Übernahmeprotokoll informiert.
Zusätzlich gibt es unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten  ein neues Kontrollkästchen  Fehlzeit-Ende nicht durch eAU-Rückmeldung überschreiben. Wenn Sie das Kontrollkästchen für eine Fehlzeit aktivieren, wird verhindert, dass die Angaben durch die automatische Übernahme von Rückmeldungen verändert werden. Rückmeldungen der Krankenkassen, die zu dieser Fehlzeit passen, werden dann im Rückmeldeprotokoll mit dem Hinweis FZ überschreiben deakt. ausgewiesen.

 

 

Export der Statusübersicht:

 

Ab LODAS 12.2 kann die Statusübersicht zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als csv-Datei exportiert werden. Hierfür gibt es unter Mitarbeiter | Elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung | Statusübersicht die neue Schaltfläche Export. Ist das Kontrollkästchen Datei öffnen aktiviert, dann wird die Datei nach dem Export-Vorgang automatisch geöffnet.

 

 

Alle weiteren Neuerungen sowie hilfreiche Informationen zur Unterstützung finden Sie in folgenden Dokumenten:

• Aktuelle Version von LODAS compact / classic / comfort (Dok.-Nr. 1021678 )

• Checkliste für den Jahreswechsel mit LODAS compact / classic / comfort (Dok-Nr. 1090001 )

• Gesetzliche Änderungen im Bereich Personalwirtschaft (Dok-Nr. 1011662 )

• Jahreswechsel in der Lohnabrechnung mit LODAS - Aktuelles zur Seminarunterlage (Dok-Nr. 1035927 )

 

Alle gesetzlichen Änderungen im Lohn-Bereich finden Sie auch hier.

 

Wir bieten auch wieder Lernvideos zum Jahreswechsel mit LODAS und für die Besonderheiten zum Baulohn in LODAS an. Diese finden Sie auf unserer Lernplattform online.

 

Eine Übersicht über alle (Schulungs-)Angebote finden Sie hier.

 

Unser Infoservice LODAS Jahreswechsel 2022/2023 wird im Laufe des Tages (30.12.2022) versendet. 
In diesem finden Sie alle gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2022/2023 sowie Informationen zu den aktuellen Änderungen in den Programmen der Personalwirtschaft.
Sie können den Infoservice hier abonnieren.

 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute und viel Gesundheit für 2023.

 

Ihr Community-Team PWS

 

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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