Guten Tag,
wir müssen über LODAS Nachtzuschläge an einen Grenzgänger (Frankreich, steuerfrei) bezahlen.
Das reguläre Gehalt des Arbeitnehmers wird mit einer Lohnart mit dem Steuerschlüssel 24 (Bezüge nach Doppelbesteuerungsabkommen, lfd.) abgerechnet.
Mit welcher Lohnart und Schlüsselung rechnet man in diesem Fall die steuer- und beitragsfreien Nachtzuschläge ab?
Vielen Dank und freundliche Grüße!
Hallo,
Sie können die Abrechnung mit den bekannten SFN-Lohnarten durchführen. Es gibt für den Sachverhalt des Grenzgängers keine dafür vorgesehenen Sonderlohnarten.
Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Dok.-Nr. 1032650 - SFN - Abrechnung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen.
Eingabebeispiele für die Abrechnung mit LODAS sind unter Dok.-Nr. 5303366 - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (Beispiele für LODAS) aufgeführt.
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG