Hallo liebe Datev- Community,
wir beschäftigen einen gewerblichen Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe, der seit 07.10.2016 durchgehend krank ist (und jetzt auch K6 erhält).
Meine Frage ist nun, muss der Feiertag (Allerheiligen, 01.11.2016) in voller Höhe vom Arbeitgeber bezahlt werden oder muss ich im Kalendarium nur die durchgehende Krankheit schlüsseln?
Beste Grüße
Ramona Barbarino
Hallo Frau Barbarino,
der MA ist krank und das bleibt er auch am Feiertag. Sie schlüsseln also auch für den Feiertag K6.
Beste Grüße
Mirko Haas
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Herr Hecker hat natürlich Recht. Ich war davon ausgegangen, dass es um einen Feiertag nach Ablauf der 6 Wochen geht.
Beste Grüße
Mirko Haas