Hallo,
ich sitze gerade an einer Gehaltsabrechnung, bei der ein Mitarbeiter austritt.
Lodas gibt mir nun bei der Probeabrechnung folgenden Fehler aus:
"Personaldaten. Die Straße ist nicht vorhanden oder fehlerhaft.
Die Eingabe ist für die Datenübermittlung der Lohnsteuerbescheinigung zwingend erforderlich. Die Verwendung von bestimmten Sonderzeichen ist nicht zulässig und kann zur Ablehnung der Datenübermittlung führen. ....."
Ich habe schon herausgefunden, dass es wohl an der Hausnummer bzw. dem darin enthaltenen Schrägstrich liegt. (Max-Mustermann-Straße 2/1)
Jetzt stelle ich mir natürlich die Fragen, ob ich die Fehlermeldung einfach ignorieren kann und ob wirklich keine Übermittlung stattfinden kann?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß
S. Baier
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Hallo Herr Hecker,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gerade da Hausnummern mit Schrägstrich nicht so selten sind, habe ich mich auch über die Fehlermeldung gewundert.
Aber bevor die Übermittlung daran scheitert, verwende ich eben auch den Bindestrich.
Gruß
S. Baier
Hallo zusammen,
inzwischen gibt es auch ein Dokument der Datev hierfür:
Dokument-Nummer 1020649
Freundliche Grüße
Eva
Sehr geehrte Damen und Herren von Datev,
es wäre sehr schön, wenn Sie bitte die Direkthilfe zur Erfassung von Mitarbeiterstammdaten entsprechend überarbeiten könnten.
Hier sind Schrägstriche noch als zulässige Zeichen aufgeführt.
Vielen Dank.
Hallo Community,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung zur Programmhilfe.
Wir haben die Änderung der Direkthilfe vorgemerkt.
Viele Grüße
Michaela Loos
Personalwirtschaft
DATEV eG