Liebe Community,
ich habe bei einem Mandanten in einem Monat kein DÜ-Protokoll Entgeltersatzleistungen Kinderkrankengeld erhalten, d.h. die Meldung an die Krankenkasse zur Berechnung des Krankengeldes ist nicht raus.
Kann ich die Meldung im Nachinein anstoßen im Folgemonat?
Mit freundlichen Grüßen,
D.G.
Hallo,
prüfen Sie bitte, ob die erforderlichen Auswertungen (Auswertung 131 - 133) unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen angelegt sind. Zudem ist eine Fehlzeit unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten mit Grund Kinderpflege mit Krankengeld zu erfassen.
Schauen Sie sich bitte auch das Fehler- und Hinweisprotokoll an, ob hier eine Meldung zu finden ist.
Durch eine Nachberechnung auf den Monat mit der entsprechenden Fehlzeit, wird die EEL-Meldung übermittelt, wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Freundliche Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG