Hallo,
kann es sein, dass bei einem MA, der seit 2016 krank ist, ein EBZ keine Abzüge in der Steuer und Sozialversicherung zur Folge hat?
Grüße
Nico
Hallo Nico,
ja das ist richtig, da für die Hochrechnung des Jahresgehalts keine Angaben vorliegen.
Gruß
Björn
Hallo Nico,
für die Hochrechnung der Lohnsteuer ist das bisherige Entgelt in 2017 0 EUR. Somit kann für die Ermittlung der Jahressteuer lediglich der Einmalbezug herangezogen werden. Für diesen Betrag fällt dann nach der Jahrestabelle vermutlich keine Lohnsteuer an.
In der Sozialversicherung fallen im laufenden Kalenderjahr keine SV-Tage an wenn das Arbeitsverhältnis im gesamten laufenden Jahr unterbrochen ist. Der Einmalbezug ist zwar
grundsätzlich sozialversicherungspflichtig, in der individuellen Berechnung fallen aber keine SV-Beiträge an, da die Anzahl der SV-Tage gleich Null ist.
Dok.-Nr.: 1034838
Gruß Birgit