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LODAS: Betriebliche Altersvorsorge - Überschreitung Betragsgrenze Gruppenversicherung - teilweise kein Hinweis auf weitere Handhabung?

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letzte Antwort am 21.12.2017 14:17:47 von Verena_Heinlein
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m_e_
Einsteiger
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Ich habe noch zahlreiche "Alt"-Altersvorsorgeverträge (Direktversicherung mit LSt-Pauschalierung) bei meinen Mandanten (TVöD und ohne Tarifverträge).

Bei einigen Mitarbeitern wird die Gruppenversicherungs-Betragsgrenze von 2.148 EUR bereits im Herbst überschritten.

Dann erfolgt in der Regel der Hinweis, dass in den kleinsten Monat des Jahres gewechselt und dort die Pauschalierung auf 1.752 EUR eingestellt werden soll.

Bei anderen Mitarbeitern wird die Betrag erst im Dezember überschritten. Dort erfolgt meist nur ein Hinweis, dass der Betrag von 2.148 EUR überschritten wird, allerdings kein Hinweis, dass eine Änderung der Stammdaten nötig wäre (der übersteigende Teil wird jedoch aufgeteilt und st-/sv-pflichtig abgerechnet).

Oder kann dies auch damit zusammenhängen, dass es sich um den Arbeitgeber-Zuschuss handelt und dieser löst keinen entsprechenden Hinweis auf eine Kürzung der Betragsgrenze auf 1.752 EUR aus?

DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

der von Ihnen angegebene Hinweis wird bei Überschreitung der 2.148,00 Euro ausgegeben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 5304976 unter Punkt 3.1.1.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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m_e_
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Herr Stein,

ich hatte bei mindestens 2 Fällen keinen Hinweis auf eine rückwirkende Berichtigung, sondern nur der Hinweis, dass 2.148 EUR überschritten werden (beide Überschreitungen jeweils im Dezember, einmal TVöD - Vblu und einmal normale BAV).

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

wenn Ihnen die o.g. Dokumentation nicht weiterhilft, wenden Sie sich bitte über einen anderen Weg an uns, damit wir die Auswertungen prüfen können.

Beste Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 21.12.2017 14:17:47 von Verena_Heinlein
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