Hallo zusammen und Ihnen allen einen guten Start ins neue Jahr 2020.
Ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitsamtbescheinigungen über LODAS.
Eine ausgetretene MA hat Euro 7.000,- mtl. Gehalt bezogen. In der automatisch über LODAS erstellten Bescheinigung wird aber nur der Betrag von Euro 6.700,-- (Beitragsbemessungsgrenze) monatlich bescheinigt.
Ist das richtig so?
Laut Aussage der MA hat sich sich beim Arbeitsamt und beim Steuerberater kundig gemacht, das dies nicht richtig ist und wir wohl Euro 7.000,- bescheinigen müssen.
Dann frage ich mich aber, warum LODAS nicht so ausfüllt?
Danke für Ihre Hilfe
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
in den Hinweise zum Ausfüllen der Arbeitsbescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014828.pdf) heißt es unter Punkt 7 unter der Überschrift "Was gehört zum beitragspflichtigen Entgelt":
Die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze darf nicht überschritten werden.
Ganz abgesehen davon, dass ich dies aus dem Begriff "beitragspflichtig" auch schon so sehen würde. Schließlich ist der Betrag über der BBG nicht beitragspflichtig.
Ich würde mir also einmal mitteilen lassen, auf welcher Grundlage die BA und der Steuerberater hier anderer Ansicht sind.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Guten Morgen Herr Lutz,
nichts anderes habe ich erwartet. Dennoch war ich mir etwas unsicher.
Ich danke Ihnen.
Wir haben unseren MA zwischenzeitlich geschrieben und gebeten uns die anderen Formulare
zukommen zu lassen, die die Arbeitsagentur und der Steuerberater benötigen.
Ansonsten möchte der MA seine Verdienstbescheinigung zur Auskunft über das Gehalt vorlegen.