abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS / Berichtigung von August-Auswertungen wegen Korrektur des pauschalen Lohnsteuer

1
letzte Antwort am 24.10.2022 07:43:09 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
floris
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
115 Mal angesehen

Liebe Community,

ich habe die EPP über die Registerkarte Nebenbuchführung im LODAS beantragt. Der Monat 08/2022 wurde automatisch in die Registerkarte „Nebenbuchführung pauschale Steuern“ übernommen, was verursacht hat, das die alten Werte für die pauschale Steuern aus 12/2012 ans Finanzamt im August mitgesendet wurden. Inzwischen habe ich die Lohnsteuer über DÜ Lohnsteuer Formular berichtigt. 

Wie kann ich jetzt die Auswertungen (Lohnjournal) berichtigen, damit die Jahreswerte richtig dargestellt werden?

Wenn ich den August nochmals berichtige und ans RZ sende, dann wird auch die Lohnsteuer nochmals gemeldet. Wie kann ich das umgehen?

 

Danke im Voraus!

 

Wioletta

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
68 Mal angesehen

Hallo Wioletta,


eine manuelle Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung über das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung wirkt sich nicht auf die Werte des Lohnjournals aus.


Die Werte für das Lohnjournal kommen aus der Abrechnung. Demzufolge muss, wenn möglich, die August-Abrechnung wiederholt werden, um die korrekten Werte abzubilden. Mit einer Wiederabrechnung August wird unter anderem auch die Lohnsteuer-Anmeldung erneut an das Finanzamt übermittelt.


Weitere Informationen zum Vorgehen bei einer Korrektur der Lohnsteuer-Anmeldung finden Sie in unserem Dokument 1024623.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
1
letzte Antwort am 24.10.2022 07:43:09 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage