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LODAS Baulohn

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letzte Antwort am 11.08.2023 12:44:28 von ckuepper
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MP17
Beginner
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Hallo!
Im Bauhauptgewerbe hat ein Mdt. nur Aushilfen beschäftigt. Diese sind alle als geringfügig inkl. WB-Umlage geschlüsselt. Der Mdt. zahlt die entsprechenden Beiträge. Können wir hier nicht alle AN als geringfügig ohne WB-Umlage schlüsseln? Bzw. wann darf man AN so schlüsseln. Ich finde in der Literatur keine Erklärung.

 

Vielen Dank.

Viele Grüße

shizofritz
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Hallo!

 

die Regelungen zur Teilnahme und der Aufbringung der Mittel lassen sich den §§ 1 und 2 der Winter-Beschäftigungsverordnung entnehmen.

 

Eine ausführliche Auflistung der teilnehmenden, sowie der ausgeschlossenen Betriebe finden Sie in den §§1 und 2 der Baubetriebe-Verordnung .

 

Die Auflistungen decken sich auch zum größten Teil mit den Betrieben oder Betriebsabteilungen, die unter den Geltungsbereich des

 

- Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe

- Rahmentarifvertrages für das Dachdeckerhandwerk

- Bundesrahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau oder

- Rahmentarifvertrages für das Gerüstbaugewerbe

 

fallen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manuel Lubbe

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ckuepper
Aufsteiger
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Falscher Beitrag sorry

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letzte Antwort am 11.08.2023 12:44:28 von ckuepper
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