Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu LODAS Auswertung 70 / SV-pflichtiges Jahresarbeitsentgelt.
Hat die Kündigung eines freiwillig versicherten Arbeitnehmers Auswirkungen auf die Beurteilung der Versicherungsfreiheit während der restlichen Beschäftigungsmonate während der Kündigungsfrist? Mir ist nämlich aufgefallen, dass DATEV im Feld Raum für Bemerkungen das zukünftige Austrittsdatum vermerkt, weil ich dieses bereits unter Personaldaten bereits eingepflegt habe.
Viele Grüße und herzlichen Dank im Voraus.
Josef Steger
Hallo Herr Steger,
maßgebend für die Beurteilung der Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, diese wird jährlich festgesetzt.
Die Auswertung 70 ist lediglich eine Prüfhilfe. Ob die Grenze herabzusetzen ist, wenn ein Mitarbeiter austritt, klären Sie bitte mit der zuständigen Krankenkasse.
Freundliche Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG