Hallo Community,
folgendes Bild:
Ein Mandant mit Auftragsversand, Abrechnung ist bis zum 10. eines Monats fertig, und damit auch auf dem Weg zu ihm.
Sollte jetzt eine Wiederholungsabrechnung gemacht werden, erhält er ja zwei (oder mehr) Abrechnungen.
Kann man das verhindern in dem man im Auftragsversand den Button "Auswertungen und Termine" auswählt und dort unter Druckterminen z. Bsp. den 18. des Abrechnungsmonat auswählt?
Wenn jetzt Änderungen nach dem 10. gepflegt werden und man eine Wiederholung anstößt, nimmt DATEV dann die neueste Abrechnung und versendet nur diese?
So habe ich das verstanden bin mir aber nicht sicher und hätte gerne Eure Erfahrungen.
Und was muss ich mir unter "Frist" vorstellen? Gilt diese nur für die Erstabrechnung?
Grüße und vielen Dank,
JO
Moin,
ja, im Prinzip ist das genau so.
Beim Aufruf der Hilfe für die "Frist" gibt es folgende Meldung: "Geben Sie eine Frist in Tagen ein, nach der der Drucktermin erfolgen soll. Wenn die Auswertung 20 Tage nach Erreichen der monatlichen Erstabrechnung erstellt werden soll, erfassen Sie hier den Wert 20."
Alternativ kann die Abrechnung auch zu einem festen Termin erstellt werden. (Nächste Eingabemöglichkeit).
Beste Grüße
Mirko Haas