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LODAS Arbeitsbescheinigung 2 verschiedene Personalnummern

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letzte Antwort am 16.01.2024 10:25:29 von heikeb
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heikeb
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Hallo,

ich muss eine Arbeitsbescheinigung für eine Mitarbeiterin erstellen, die in 2023 teils als Azubi, teils als Vollzeitkraft gearbeitet hat, mit 2 Personalnummern.

Jetzt habe ich unter der 2. Personalnummer eine Arbeitsbescheinigung in DATEV angelegt und die fehlenden Daten manuell eingetragen und gespeichert.

Diese ergänzten Daten erscheinen aber nicht in der übermittelten Arbeitsbescheinigung.

Hat jemand eine Idee, warum?

Vielen Dank und viele Grüße,

Heike Drews

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 3
101 Mal angesehen

@heikeb  schrieb:

 

Jetzt habe ich unter der 2. Personalnummer eine Arbeitsbescheinigung in DATEV angelegt und die fehlenden Daten manuell eingetragen und gespeichert.

 


Ein manuelles Eintragen der Daten für die Arbeitsbescheinigung ist mir nicht bekannt. Wo haben Sie was erfasst?

 

 

Wenn Sie dies über dies 2 PNr abgewickelt haben, gibt es m.E. nur zwei Möglichkeiten:

 

1. Übermittlung von 2 Bescheinigungen - wobei dazu die Daten für Kündigung usw. ergänzt werden müssen. Keine Ahnung, ob man dort dann angeben kann und sollte, dass das Ausbildungsverhältnis mit Zeitablauf endete. Wir rechnen dies grundsätzlich über eine PNr ab, so dass ich dieses Problem bisher nicht hatte.

 

2. Übermittlung über das SV-Meldeportal. Dies ist vermutlich die sinnvollere Variante, da Sie hier die Daten entsprechend zusammenfassen können.

heikeb
Einsteiger
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Nachricht 3 von 3
67 Mal angesehen

Guten Morgen Herr Lutz,

vielen Dank für die Antwort.

An eine zweite Arbeitsbescheinigung hatte ich auch schon gedacht, aber ist das für das Arbeitsamt in Ordnung und funtioniert es überhaupt?

Legitimation beim SV-Meldeportal ist auch beantragt.

 

Ende der Ausbildung war der 29.06.2023, und da ich es exakt umsetzen wollte, habe ich die 2. Personalnummer angelegt, aber wenn das zu solchen Problemen führt, die zumindest teilweise nicht bezahlt werden, werde ich in Zukunft ggf. anders entscheiden.

 

Freundliche Grüße

heike drews

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letzte Antwort am 16.01.2024 10:25:29 von heikeb
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