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LODAS: Abfindung bei Beschäftigungsende trotz Krankengeld

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letzte Antwort am 07.05.2018 15:47:16 von grossmann1
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grossmann1
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Liebe Community,

wie kann ich mit LODAS eine Abfindung zum Beschäftigungsende bei einem Aufhebungsvertrag abrechnen, wenn der Mitarbeiter aus der LFZ ist und schon längere Zeit Krankengeld von seiner Krankenkasse bezieht?

Ich bekomme die Meldung : "Für die angegebene Personalnummer ist für den gesamten Erfassungsmonat eine Fehlzeit angelegt. Die Abrechnung von laufenden Bezügen ist aus diesem Grund nicht zulässig. Einmalige/Sonstige Bezüge können trotz der Fehlzeit abgerechnet werden."

Ich bin gemäß DATEV-Dokument 5303149 - Abfindung Besipiele für LODAS vorgegangen.

Mit freundlichen Grüßen,

D.G.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo D.G.,

dies ist ein Hinweis, in dem ausdrücklich steht:

Einmalige/Sonstige Bezüge können trotz der Fehlzeit abgerechnet werden.

Vom Programm wird bei der Eingabe nicht geprüft, ob es sich hierbei um einen Einmalbezug handelt. Somit können Sie die Abrechnung -trotz dieses Hinweises- ganz normal vornehmen.

Ich empfehle, die Abrechnung vorab über eine Probeabrechnung zu kontrollieren.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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grossmann1
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

die Probeabrechnung habe ich durchgeführt.

Dabei trat folgendes Problem auf: es wurde keine Lohnsteuer berechnet, obwohl ich die Lohnart 208 - Abfindung (steuerpflichtig, SV-frei) ausgewählt habe.

Viele Grüße,

D.G.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo D.G.,

dies kann evtl. richtig sein. Prüfen Sie aber, ob Sie den voraussichtlichen Restverdienst manuell erfassen müssen. Erläutert ist dies im Dokument 5303235 unter Punkt 5.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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grossmann1
Einsteiger
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Hallo Herr Lutz,

vielen Dank für Ihren Hiinweis. ich habe den voraussichtlichen Restverdienst wie im Dokument beschrieben unter Personakldaten / Steuer / Einmalbezüge erfasst und trotzdem bleibt die Abfindung steuerfrei.

Ich bin aber noch sehr unsicher, obwohl bei Einmalzahlungen das laufende Entgelt fiktiv auf das gesamte Jahr hochgerechnet wird und daraus die Steuer für die Einmalzahlung/Abfindung errmittelt wird. Durch den Bezug von Krankengeld ist kein laufendes Entgelt vorhanden im Kalenderjahr bleibt für die Ermitlung der Jahressteuer nur der Einmalbezug und es fällt keine Lohnsteuer an.

Kann das wirklich sein?

Viele Grüße,

D.G.

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letzte Antwort am 07.05.2018 15:47:16 von grossmann1
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