Hallo,
im November ist das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Jetzt hat sich ein Mitarbeiter gemeldet, der seinen Vornamen geändert und sein Geschlecht hat streichen lassen. Wie gehe ich damit in LODAS um?
Bisher fehlen mir noch die Unterlagen. Deshalb möchte ich auch nicht probieren, ob ich eine Fehlermeldung bekomme.
Die Namensänderung müsste doch unproblematisch sein. Aber wie schaut es aus, wenn ich männlich auf unbestimmt ändere? Gibt es dann nicht einen Konflikt mit der SV-Nummer?
Viele Grüße
M.Kleine
Hallo Herr Kleine,
LODAS nimmt die Namensänderung so an, wie sie eingegeben wird. Und das mit der Rentenversicherungsnummer kann zwar einen Hinweis im Fehlerprotokoll auslösen; jedoch wird dadurch keine Abrechnung oder Meldung verhindert.
Gelegentlich kommt es vor, dass wir Personaldaten erhalten, bei denen eine Unstimmigkeit zwischen dem Geschlecht und den letzten drei Stellen der Rentenversicherungsnummer auftaucht. Der Fehlerhinweis ist aber immer nur eine Hilfe zur Plausibilitätsprüfung. Ist das Geschlecht offensichtlich korrekt in LODAS erfasst, ignoriere ich den Hinweis. M. E. ist es dann nicht unsere Aufgabe, dieses Problem aus der Welt zu schaffen, welches i.d.R. durch die erstmalige fehlerhafte Anmeldung dieses AN im Berufsleben zu Stande gekommen ist.
Eigentlich müsste die DATEV diesen Fehlerhinweis, bedingt durch die Gesetzesänderung, ohnehin rausnehmen.
Viele Grüße
M. Seemann
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