Hallo,
ich wollte gern die Lohnsteuer-Anmeldung für das 1. Quartal 2021 bereits am 09.04.2021 übermitteln lassen. Habe unter Mandantendaten / Auswertungssteuerung / Erstellungstermine unter Termin T 1 bei Weitergabe Datenübermittlung als Kalendertag "9" eingegeben und Folgemonat. Lt. Dokument 1020763 letzter Punkt in Abschnitt 3.
Hat leider nicht geklappt. Als Termin steht dort 11.04.2021, was ich nun auch nicht verstehe, da dies ein Sonntag ist.
Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,
Heike Drews
DATEV übermittelt die LSt-A zum nächstmöglichen Werktag, wenn der Stichtag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Das beanstandet die Finanzverwaltung auch nicht.
@heikeb schrieb:Als Termin steht dort 11.04.2021, was ich nun auch nicht verstehe, da dies ein Sonntag ist.
Moin,
da der 10.04. ein Samstag ist, verschiebt sich der Abgabetermin auf den 12.04.2021.
DATEV übermittelt die LSt-Anmeldungen gesammelt am Tag vor dem Abgabetermin - und am Abgabetermin, wenn man die Abrechnung erst an dem Tag erstellt. Die Übermittlung findet lt. Datenfahrplan (Abschnitt 5.2.1.4) auch am Sonntag statt. Somit werden LSt-Anmeldungen, die jetzt erstellt werden, am 11.04.2021 übermittelt.
Ob man -wie bei den Umsatzsteuervoranmeldungen- den Abgabetermin bewusst nach vorne verlegen kann, ist mir nicht bekannt. Dies habe ich auch noch nie benötigt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für die Antwort.
Ja, vielleicht scheint es merkwürdig, den Termin für die LStA vorverlegen zu wollen.
Aber: Im Zusammenhang mit der 10-Tage-Regel bei § 4 Abs. 3 EStG und dem Umstand, dass der 10.01. auf ein WE gefallen ist, wollte ich ausprobieren, wie und ob man die Übermittlung der LStA (auch) vorverlegen kann. Dies habe ich nun speziell mit der LStA für das 1. Quartal 2021 ausprobiert, da der 10.04. ein Samstag ist.
Hat ja leider nicht geklappt.
Schönes WE und viele Grüße,
Heike Drews
Danke für die Antwort!
Siehe unten - es wird am 11.04. - einem Sonntag - übermittelt.