Liebe DATEV-Community,
ich habe eine Mitarbeiterin welche privat Krankenversichert und seit Mitte Dezember im Mutterschutz ist. DATEV Lohn und Gehalt hat für Dezember und Januar die AAG-Anträge für die Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld gestellt. Bei den beiden Abrechnungen habe ich immer einen Hinweis #LN21330 erhalten. Dieser besagte, dass keine EEL-Meldung für das Mutterschaftsgeld erstellt werden kann.
Mit der Februarabrechnung wurde aus diesem Hinweis leider ein Fehler #LN21330. Bei dem es nun heißt, dass keine EEL-Meldung erstellt werden kann für das Mutterschaftsgeld, da der Mitarbeiter weder gesetzlich noch freiwillig gesetzlich versichert ist. Und das die fehlenden Angaben ergänzt werden müssen oder kein Mutterschutz abgerechnet werden soll.
Könnt ihr mir sagen, was ich jetzt tun soll!?
Vielen Dank Madlin
Hallo zusammen,
ich wollte kurz mitteilen, dass die Lohnabrechnung trotz des Fehlers problemlos erstellt wird.
LG Madlin
Hallo Madlin,
EEL-Meldungen wegen Mutterschaftsgeld können nur bei gesetzlicher und freiwilliger Krankenversicherung erstellt werden, nicht aber bei privater Krankenversicherung oder Geringfügigkeit (PGS 109 und PGS 110). Diese sind aufgrund der Anlage 3 zur Veröffentlichung "Gemeinsame Grundsätze für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen (§ 107 SGB IV)" von der elektronischen Meldungserstellung ausgenommen.
Liegt das durchschnittliche Nettogehalt über 13 EUR täglich, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zum Mutterschaftsgeld des Bundesamts zu zahlen. Das Mutterschaftsgeld beträgt bei privat krankenversicherten Mitarbeitern einmalig höchstens 210 EUR.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Dokumenten 1029576 und 9219361.
Hallo Astrid,
danke für die Rückmeldung.
Das war mir tatsächlich schon bewusst :-).
Mir ging es im speziellen darum, dass der Fehler zuvor immer als Hinweis angezeigt wurde, bei der Abrechnung. Und ich die Befürchtung hatte, dass deshalb keine Lohnabrechnung mehr durchgeführt werden kann.
LG Madlin