Hallo, ich habe folgendes Problem:
ein Mandant war ab 2018 nicht mehr U1-pflichtig. Das haben wir erst im März festgestellt und dann die U1-Pflicht rückwirkend ab Januar herausgenommen. Für den Mandanten geben wir monatlich Beitragsschätzungen ab. In den Monaten April und Mai wurden aufgrund dieser Schätzungen die U1-Beträge korrigiert. Ab Juni wurden keine U1-Beiträge mehr gemeldet.
Jetzt hat sich die Krankenkasse gemeldet und festgestellt, dass ein Guthaben in den U1-Beiträgen aus diesen Rückrechnungen entstanden ist. Das ist rein rechnerisch richtig. Ich habe bereits alles was ich an Auswertungen und Beitragskonten bekommen konnte geprüft und kann nicht feststellen, wo diese Differenz herkommt. Ich bin momentan völlig ratlos, was ich noch tun kann. Leider ist die Dame von der Krankenkasse nicht gewillt, das Guthaben zu erstatten, bevor ich ihr erklären kann, woher es kommt. Hatte jemand dieses Problem auch schon mal?
Gruß KF
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo KF,
aber die Addition der U1-Beträge in den Beitragsnachweisen 01/2018 bis 06/2018 ergibt 0,00 Euro?
Beste Grüße
Andreas Briefs
Guten Morgen,
beachten Sie dieses Datev - Dokument Dok.-Nr.: 5303378.
Unter Punkt 5 ist die rückwirkende Berichtigung beschrieben. Ggf. ist zu prüfen, ob rückwirkend ab Dezember 2017 berichtigt werden muss. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihre Differenz aus der Schätzung Januar 2018 resultiert, die mit der Abrechnung Dezember 2017 erstellt wurde.
Leider nicht. Das ist ja das Problem. Wir haben demnach 71,20 € zuviel gemeldet.
Hallo KF,
zum einen schauen Sie sich bitte die Auswertung "KK SV-Werte - gesamt" für die Monate 01/2018 bis 06/2018 an. Dort gibt es die Aufstellung "Krankenkasse SV-Werte / Umlagebeiträge". Ist da irgendwo in der Spalte "NB Mo" (direkt hinter der Personalnummer) ein Hinweis auf eine Nachberechnung ins Vorjahr?
Zum anderen schauen Sie sich bitte die Auswertung "Beitragsn.-Erläuterung" für den Monat 01/2018 an. Dort gibt es im linken Bereich die "Restbeitragsabrechnung für Dezember 2017". Ist dort in der Spalte Restbetrag ein Wert für die Umlage ausgewiesen?
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo Herr Briefs,
das waren die entscheidenden Hinweise. Ein MA war im Februar ausgeschieden und letzter Abrg.-Monat war auch Febr. Somit wurde er bei der Korrektur nicht automatisch berücksichtigt. Der Restbetrag aus Dez. 17 wurde berücksichtigt - aber genau daraus ergibt sich mein Fehlbetrag.
Vielen Dank!!
Ich gehe davon aus, dass ich den MA einfach nochmal nachberechnen muss und Beiträge damit automatisch korrigiert werden!?
Dankbare Grüße
kf
Hallo KF,
Sie müssen bei dem ausgeschiedenen Mitarbeiter in der Schnellerfassung auf der Registerkarte Zeitraum das Feld "Letzter abzurechnender Monat" mit dem aktuell abzurechnenden Monat füllen.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo Herr Briefs,
vielen Dank. So hatte ich mir das schon gedacht.
Freundliche Grüße!
kf