Hallo zusammen,
mein Mandant hat zum 01.04. seine Ehefrau im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt. Soweit ist alles klar, Personengruppenschlüssel 112, Beitragsgruppenschlüssel 4-1-1-1, Statusfeststellungsverfahren eingeleitet, keine U1/U2 Pflicht in der LKK. Jetzt habe ich in L&G als abweichende Umlagekasse die TKK eingeben. Allerdings berechnet das Programm die Beiträge nicht. Was habe ich falsch gemacht? Oder muss das anders geregelt werden?
Besten Dank für die Antworten.
Gruß Nexxis
Hallo,
für die in der LKK versicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen werden keine Umlagebeiträge berechnet.
Grundlage dafür ist das Pflichtenheft der ITSG, Anlage 45.