Ich habe eine neue Aufgabe übernommen und habe das folgende Problem. Für Hilfe bin ich sehr dankbar.
Jetzt Ende 2019 bin ich dabei, mich um UV-Jahresmeldung und Lohnachweis für 2019 zu kümmern. Darum habe ich nachgeguckt, was in Bezug auf UV für 2018 geschah.
Was ich für UV 2018 feststellen konnte:
1. Abfrage Stammdaten scheint mir geklappt zu haben, da es unter Register "Gefahrtarifstellen" Angabe gibt.
2. Eine Fehlermeldung auf einem Protokoll, dass die Mitarbeiter den Gefahrtarifstellen nicht zugeordnet sind.
2. Unter "Auswertungen" habe ich kein DÜ-Protokoll Lohnnachweis 2018 gefunden.
3. Anfang 2019 hat BG uns gebeten, die Arbeitsstunden auf dem Papier einzutragen und ihnen zu schicken.
4. Unter "Übersicht Rückmeldungen UV-Stammdaten" steht vor allem die Spalte
Entgelt (Lohnnachweis wird auf Basis von Entgelten erwartet)." (Die Spalte "Arbeitsstunden" fehlen.)
Meine Fragen:
Es scheint mir 2 Probleme für UV 2018 zu geben, die ich für UV 2019 lösen soll, damit die UV-Jahresmeldung/Lohnnachweis 2019 klappt:
1. Zuordnung Gefahrtarifstellen. Ich habe das entsprechende Dokument 9233193 gefunden und werde die Zuordnung erledigen.
2. Arbeitsstunden. Die Arbeitsstunden sollen auf dem Lohnnachweis stehen und wir brauchen eigentlich die Arbeitsstunden nicht auf Papier eintragen und anschließend dem UV-Träger per Post schicken, oder?
Ich habe in dem Dokument 1021304
gelesen
"Folgende Beitragsmaßstäbe können von den UV-Trägern rückübertragen werden: ...... Arbeitsstunden (Lohnnachweis wird auf Basis von Arbeitsstunden erwartet)"
Was soll ich tun, damit die Arbeitsstunden von UV-Trägern rückübertragen werden? Oder gibt es eine andere Lösung, damit wir die Arbeitsstunden nicht auf dem Papier an UV-Träger schicken müssen?
(Kann es sein, dass durch die Zuordnung "Gefahrtarifstellen den Mitarbeitern" das Problem mit Arbeitsstunden erledigt wird, weil ohne Zuordnung das Programm die Arbeitsstunden nicht ermitteln kann?)
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
damit eine Rückmeldung der UV-Stammdaten durch die Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nach DATEV Lohn und Gehalt erfolgen kann, ist ein Abruf der Stammdaten Unfallversicherung notwendig.
Damit die Stammdaten abgerufen werden können, müssen folgende Angaben in den Lohnprogrammen erfasst werden:
Eine Anleitung zum Erfassen der notwendigen Zugangsvoraussetzungen und zum Abruf der UV-Stammdaten finden Sie für Lohn und Gehalt: Meldeverfahren zur Unfallversicherung - Anleitung für Lohn und Gehalt.
Nach dem Abruf der UV-Stammdaten werden die von der DGUV zurückgemeldete Gefahrtarifstelle und der Beitragsmaßstab über das DATEV-Rechenzentrum automatisch in die Lohnprogramme übernommen. Die von der DGUV übermittelten Stammdaten bilden die Grundlage für die spätere Datenübermittlung des digitalen Lohnnachweises und der UV-Jahresmeldungen.
Wurde der Beitragsmaßstab „Arbeitsstunden“ durch die UV-Träger zurückgemeldet, sind Arbeitsstunden auf dem digitalen Lohnnachweis zu melden. Dazu erfassen Sie das entsprechende Stundenermittlungsverfahren. Genaue Informationen hierzu finden Sie hier.
Die Arbeitsstunden werden bei korrekter Schlüsselung automatisch vom Programm ermittelt und gemeldet. Diese müssen somit nicht manuell erfasst werden.
Viele weitere, nützliche Informationen rund um das Thema Unfallversicherung haben wir für Sie auf folgenden Plattformen zur Verfügung gestellt:
- Informations-Datenbank: www.datev.de/info-db
- UV-Bot - Antworten und Lösungen zur Unfallversicherung: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1006959
- UV-Internetseite: www.datev.de/uv-lug.
Können Sie trotz dieser Informationen Ihren Sachverhalt nicht lösen, wenden Sie sich über die üblichen Servicekanäle an unseren Programmservice.
Weihnachtliche Grüße
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG