Hallo Datev,
bei Bruttogehaltsverzicht für Fahrradnutzung wird in der Krankengeldbescheinigung angegeben, es habe eine beitragsfreie Umwandlung stattgefunden:
Es werden die Standard-Lohnarten verwendet:
Bei Verzicht auf Entgelt reduziert sich das beitragspflichtige Brutto; im Gegensatz zur Umwandlung bei bAV ist meiner Meinung nach das umgewandelte gekürzte Entgelt auch nicht wieder aufzuschlagen für die Krankengeldberechnung.
Falls ich da falsch liege, bitte ich um Informationen, ich habe nichts dazu gefunden, bin aber auch gerade zeitlich im Stress.
Wenn ich richtig liege, müsste die EEL-Bescheinigung dringend angepasst werden.
Hallo,
gerne prüfen wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt individuell.
Bitte wenden Sie sich dazu über einen der anderen Servicekanäle an uns.
Hallo Herr Platz,
ich habe soeben den SK (58890813) angelegt.
Hallo,
wie wurde denn das Problem gelöst? Wir haben den identischen Fall.