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L+G > Mitarbeiter aus EU- Entsendung bzw. Einstrahlung > wie in D abrechnen ?

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letzte Antwort am 20.05.2019 16:39:42 von t_r_
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dieela
Einsteiger
Offline Online
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Hallo,

wenn ein Mitarbeiter aus einem EU- Land nach D entsendet wird, wie muss dieser in Datev entsprechend abgerechnet werden ?

vorliegende Fall :

ein dänisches Unternehmen entsendet einen Mitarbeiter, mit Wohnsitz in Dänemark, nach D- eine dänische A1- Bescheinigung liegt vor und ich habe diesen

MA mit " nicht meldepflichtig " und der Beitragsgruppe 0000 erfasst- so weit so gut.

Steuerlich gesehen gehe ich zunächst von der beschränkten Steuerpflicht in D aus da mir keine anderslautenden Infos vorliegen.

Demzufolge habe ich auch das Gehalt mit 2000 geschlüsselt und nicht mit 3590 ( als Bezug DBA, sv-frei ).

Nun meine Frage :

das deutsche Unternehmen zahlt doch aber nicht das Gehalt sondern das dänische Unternehmen- wie muss ich denn nun die

Netto- Auszahlungssumme auflösen oder gibt es eine LA welche lediglich die L/St daraus " berrechnet " und ansonsten keine

weitere Auswirkung auf die " Nichtauszahlung " hat ?

Außerdem entstehen doch auch in Bezug auf die Buchhaltung " falsche " Zahlen ?

Wie sieht es aus, wenn das deutsche Unternehmen seinen Arbeitnehmern bAV in Form von Gehaltsverzicht und Direktversicherung ermöglicht

und das dann auch dem aus Dänemark entsandten Mitarbeiter zukommen lassen würde wollen ?

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 2
178 Mal angesehen

Hallo,

nutzen Sie bei dem Mandanten Kostenstellen? Wenn nicht, dann weisen Sie dem Mitarbeiter eine Kostenstelle zu. Auf dem Buchungsbeleg werden dann seine Kosten gesondert ausgewiesen. In der Fibu sind sie auch direkt auffindbar.

Die von mir bevorzugte Variante wäre:

Richten Sie eine eigene Buchungsgruppe für diesen Mitarbeiter ein und buchen alles was zu dem Mitarbeiter gehört auf ein gesondertes Konto. Das dänische Unternehmen kriegt von Ihnen die zu zahlenden Beträge genannt und überweist das Geld.

Nur:

Grundsätzlich ist das dänische Unternehmen Arbeitgeber, also müsste dieses Unternehmen bzw. der Vertreter in Deutschland dafür eine eigene Steuernummer haben. Dann wäre doch ein eigener Lohn einzurichten und Sie hätten keine Probleme.

Oder:

Ist mit dem Finanzamt vereinbart, dass das deutsche Unternehmen die Steuer übernimmt?

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 20.05.2019 16:39:42 von t_r_
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