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L+G Arbeitnehmer ausgetreten, SV-Beitrag berechnet?

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letzte Antwort am 09.03.2020 08:03:30 von cro
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lll
Einsteiger
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Ein Arbeitnehmer wurde im November 2019 gekündigt. Das haben wir erst im Dezember/nach der Gehaltsabrechnung November erfahren. Damit das Programm SV-Abmeldung macht, habe ich im Dezember unter "Beschäftigung-Zeitraum" das Feld "letzter abzurechnender Monat" mit "12/2019" ausgefüllt. (Austrittsdatum: 30.11.2019) (Nach der Kündigung/im Dezember hat er kein Gehalt erhalten.)

 

In der Auswertung SV-Beitragsnachweis steht jedoch der Beitrag, den der Arbeitgeber vor der Kündigung für ihn an die Krankenkasse gezahlt. 

 

Wo habe ich dabei Fehler gemacht bzw. wie kann ich den Fehler beseitigen?

 

Vielen Dank.  

 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
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Es handelt sich um die Beitragsnachweisschätzung. Die bleibt von Austritten unverändert, wenn man nicht manuell eingreift, oder in dem Mandantenstammdaten > Sozialversicherung > Beitragsnachweis unter den zusätzlichen Schätzoptionen "Austritte berücksichtigen" nicht angekreuzt hat.

 

Die Gutschrift der Beiträge des ausgeschiedenen AN erfolgt, in Ihrem Fall, dann immer bei der nächsten Monatsschätzung.

 

Bei Eintritten von AN, DATEV gibt immer einen Hinweis, muss übrigens auch manuell eingegriffen werden, da die "Schätzung" ´für den lfd. Monat ja noch nicht weiß, das für neue AN auch sofort Beiträge fällig sind.

 

Ich persönlich, lasse das bei vielen Mandanten, nach Rücksprache, laufen und greife weder bei Ein- noch Austritten in die Schätzungen ein. Die schätzen das in der Regel, da keine Gebühren durch StB anfallen.

lll
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
165 Mal angesehen

Vielen Dank. 

Ich habe nicht ganz verstanden und hätte noch etwas Fragen. 

 

1) "Es handelt sich um die Beitragsnachweisschätzung. Die bleibt von Austritten unverändert, wenn man nicht manuell eingreift, oder in dem Mandantenstammdaten > Sozialversicherung > Beitragsnachweis unter den zusätzlichen Schätzoptionen "Austritte berücksichtigen" nicht angekreuzt hat."

 

Wie kann man hier manuell eingreifen? (Die Option "Austritte berücksichtigen" habe ich gefunden.)

 

2) "Bei Eintritten von AN, DATEV gibt immer einen Hinweis, muss übrigens auch manuell eingegriffen werden, da die "Schätzung" ´für den lfd. Monat ja noch nicht weiß, das für neue AN auch sofort Beiträge fällig sind."

 

Ich habe bisher diesen Hinweis nicht gesehen, dass das Programm für den neuen eingetretenen Mitarbeiter für den lfd Monat nicht berechnet. Wo steht dieser Hinweis?

 

Wie/wo kann man hier manuell eingreifen?

 

Angenommen, ein Mitarbeiter tritt Anfang Januar ein und Ende Februar aus, wenn man gar nicht in die Schätzungen eingreift, berechnet das Programm im Februar den Beitrag für Januar und im März den Beitrag für Februar. In diesem Fall passt alles und der Arbeitgeber bekommt keine Erstattung. Wieso eine Gutschrift im Folgemonat?

 

 

 

 

 

 

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cro
Experte
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1.+2. Sie können beim Mandanten > Abrechnung > BNW-Schätzung die einzelnen Krankenkassen manuell erhöhen/senken.

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letzte Antwort am 09.03.2020 08:03:30 von cro
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