Hallo,
ich habe in den Osterferien einen Ferienarbeiter. Mit der Abrechnung im März habe ich den Arbeiter als kurzfristig Beschäftigten mit BGRS 110 angemeldet. Jetzt habe ich gesehen, dass er vermutlich im April auch nicht über 450 € kommt.
Wäre es vielleicht sinnvoller den Ferienarbeiter nur als Minijob anzumelden anstatt als kurzfristig beschäftigt?
Hat jemand Erfahrung?
Grüße
Hallo,
ich kann Ihnen hierbei rechtlich leider nicht weiterhelfen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse bzw. Minijobzentrale auf, um den Sachverhalt zu klären.
Minijob-Zentrale - 450-Euro oder kurzfristige Beschäftigung? (minijob-zentrale.de)
Die Betragshöhe ist egal. Bei Kurzfristigkeit zahlt der Arbeitgeber nur Umlagen, sonst nichts. Der AN zahlt nur ggf. Steuern. Wenn die Kurzfristigkeitsvoraussetzungen vorliegen, ist dies für den AG auf alle Fälle die günstigste Variante.
Meiner Kenntnis nach kommt es darauf an, was vor Beginn der Beschäftigung vertraglich vereinbart wurde.