abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kurzfristige Beschäftigung oder Minijob

3
letzte Antwort am 12.04.2021 19:15:57 von TN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
linda13
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
336 Mal angesehen

Hallo,

 

ich habe in den Osterferien einen Ferienarbeiter. Mit der Abrechnung im März habe ich den Arbeiter als kurzfristig Beschäftigten mit BGRS 110 angemeldet. Jetzt habe ich gesehen, dass er vermutlich im April auch nicht über 450 € kommt.

Wäre es vielleicht sinnvoller den Ferienarbeiter nur als Minijob anzumelden anstatt als kurzfristig beschäftigt?

Hat jemand Erfahrung?

 

Grüße

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
298 Mal angesehen

Hallo,


ich kann Ihnen hierbei rechtlich leider nicht weiterhelfen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse bzw. Minijobzentrale auf, um den Sachverhalt zu klären. 

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 4
274 Mal angesehen

Minijob-Zentrale - 450-Euro oder kurzfristige Beschäftigung? (minijob-zentrale.de)

 

Die Betragshöhe ist egal. Bei Kurzfristigkeit zahlt der Arbeitgeber nur Umlagen, sonst nichts. Der AN zahlt nur ggf. Steuern. Wenn die Kurzfristigkeitsvoraussetzungen vorliegen, ist dies für den AG auf alle Fälle die günstigste Variante.

LG
VM
0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 4 von 4
230 Mal angesehen

Meiner Kenntnis nach kommt es darauf an, was vor Beginn der Beschäftigung vertraglich vereinbart wurde. 

0 Kudos
3
letzte Antwort am 12.04.2021 19:15:57 von TN
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage