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Kurzarbeitergeld falsch berechnet da Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt wurden

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letzte Antwort am 01.11.2021 17:57:08 von RaBu
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RaBu
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Hallo Zusammen, folgender Sachverhalt:

Meine Lohnsteuerbescheinigung 2019 weist einen Kinderfreibetrag von 2.0 aus, meine Lohnsteuerbescheinigung 2020

von 0,0. (??)

Die Lohnbuchhaltung (Datev) meines Arbeitgebers orientiert sich an dem, was das Finanzamt ihr übermittelt. Das Finanzamt bestätigte mir aber, das aus meinen Unterlagen hervorgeht, das ich zwei unterhaltspflichtige Kinder habe.

 

Aufgrunf der "falschen Lohnsteuerbescheinigung 2020" wurde mir das Kurzarbeitergeld nun seit März 2020 falsch berechnet, da die Kinder nicht berücktsichtigt wurden und ich nicht die 87 % des reduzierten Brutto erhalten habe.

Was kann ich tun?

Dank im Voraus

RaBu

 

Kategorie durch @Sabine_Enachescu  geändert

m_brunzendorf
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Hallo.

 

Nur zur Sicherheit, weil es unter Umständen viele verschiedene "paar Schuhe" geben kann...

 

Die 2,0 Kinder, die das Finanzamt Ihnen bestätigt hat, stehen die in der ELStAM-Datenbank, auf die Ihr Arbeitgeber zugreift? Oder hat das Finanzamt die Kinder "irgendwo anders" drin stehen?

 

Wie viele Kinder haben Sie denn aktuell auf Ihrer Lohnabrechnung?

 

Auch kann man zumindest beim Steuerbüro Ihres Arbeitgebers (wenn es das Programm LODAS benutzt) nachschauen, ab welchem Monat dies vom Finanzamt mit 0,0 Kindern zurückgemeldet wurde. Dann könnten Sie prüfen, was um diesen Zeitraum "bei Ihnen war", was eventuell diese Änderung ausgelöst haben könnte.

 

Viel Glück und viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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RaBu
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Hallo Herr Brunzendorf,

 

besten Dank zum Tipp.

Das Finanzamt hat mir die Kinderfreibeträge 2.0 nur telefonisch bestätigt. Ich kann nicht sagen, ob jene in der  ELStAM-Datenbank stehen.

Mein Arbeitgeber verlässt sich hier ganz auf sein Lohnbüro. Es handelt sich um zwei in der Ausbildung(Schule) befindliche Kinder. Ich kann es mir nur so erklären, das ich Alleinerziehend zwei Kinder noch in der Steuerklasse I bin und erst mit der Einkommenssteuererklärung am Jahresende die Kinder berücksichtigt werden (?). Wäre ich in Steuerklasse III, sehe das anders aus.

 

Nun hat die Lohnbuchhaltung aufgrund der fehlenden Freibeträge ein falsches Brutto gemeldet und das Arbeitsamt ein falsches Kurzarbeitergeld berechnet und das ab März 2020, da die Lonsteuerbescheingung 2020 die Freibeträge nicht auswies. Ich habe sorge, das dass nicht nachberechnet und korrigiert wird 😞

Grüße

RaBu

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m_brunzendorf
Meister
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Hallo.

 

Dazu, wer was kann und nachberechnen muss kann ich nichts sagen.

 

Wichtig ist nur für Sie, Ihren Arbeitgeber oder das Lohnbüro, dass 2020er Abrechnungen nur korrigiert werden können, solange nicht der Januar 2022 vollständig abgerufen wurde.

 

Viele Grüße

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
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RaBu
Beginner
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Besten Dank.

Das Kurzarbeitergeld endet diesen Monat. Ich werde mich nochmals an Lohnbüro wenden!

Grüße

RaBu

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letzte Antwort am 01.11.2021 17:57:08 von RaBu
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