Hallo an Alle,
ich habe bei einem Mandant fast ausschließlich Nettolohnvereinbarungen und rechne ab mit der Lohnart "2102 Nettogehalt". Kurzarbeitergeld wird damit nicht gerechnet und habe auch Hinweise im Protokoll aber ehrlich gesagt kann ich damit nichts anfangen.
Hat jemand damit Erfahrungen wie ich dennoch Kurzarbeitergeld abgerechnet bekomme oder eine Dokumentennummer?
Schon mal Danke und bleibt gesund!!
LG Marion
Vllt. sollte ich noch dazu erwähnen, dass es um die 40 AN sind. Alle einzeln in den Personalstammdaten zu ändern wäre ne schlechte Option.
Hallo,
Sie erhalten bei der Abrechnung von Kurzarbeit den Hinweis #LN10453, das Bruttosoll- und Bruttoistentgelt muss selber vorgetragen werden.
Bei der Abrechnung von Nettolohn kann in Lohn und Gehalt keine automatische Berechnung des Kurzarbeitergeldes vorgenommen werden.
Wie in dem Hinweis #LN10453 aufgeführt, erfassen Sie daher bei den betreffenden Mitarbeitern in Lohn und Gehalt unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten in der Registerkarte "Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigung" das jeweilige Soll- und Ist-Entgelt.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Pfahler,
vielen Dank für die Antwort. Aber das ist bei 40 Mitarbeitern keine wirkliche Lösung des Problems wenn
ich die Beträge händisch eintragen muss und das möglicherweise über mehrere Monate.
Da ändere ich lieber einmalig bei allen das Nettogehalt auf Bruttogehalt ab. Ich denke das ist das kleiner Übel.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Marion
Hallo Marion,
ich habe nun auch den ersten Fall mit Nettolohn-Vereinbarung.
M.E kommt nicht das gleiche raus, d.h. die NettoLohnart 2102 auf die BruttoLA 2000 zu ändern erzielt falsche Ergebnisse, da das einfache Rechenergebnis dann nicht mehr mit den geschuldeten Werten laut Vertrag übereinstimmt!
FallA)
Bei KUG mit Nettolohnvereinbarung ergeben sich andere Werte als bei KUG mit Bruttovereinbarung,
denn es ist ein Unterschied,
ob man
a) hochgerechnetes (netto)Brutto / 176 Soll Stunden x tatsächlich geleistete Stunden rechnet ./. Steuer ./. SV
oder ob man
b) vereinbartes (Vertrags)-Netto / 176 Soll Stunden x tatsächlich geleistet Stunden rechnet + Steuer + SV
bei der (Zeit)Anteiligen Rechnung hat m.E. zumindest die LSt einen anderen Wert und somit kann das nicht auf das gleiche Ergebnis rauslaufen.
Fall B)
Ein kleiner etwas hinkender Vergleichsfall, bei dem hochrechnen auch ungleich runterrechnen ist:
a) Nettolohnvereinbarung + AN finanzierte BAV erzielt ein anders Ergebnis als
B) Bruttolohnvereinbarung + AN finanzierte BAV
bei a) bleibt es bei dem vereinbarten Netto: Steuer+EV Ersparnis hat hier der AG
bei b) kommt die Steuer+SV Ersparnis dem AN zugute
Ich habe nun testweise die LA Netto auf Brutto geändert, eine Testabrechnung gemacht zum quer vergleichen.
Danach habe ich aber trotzdem so gearbeitet wie es hier von Frau Pfahler vorgeschlagen wurde.
d.h. wieder umgestellt auf Netto, AS KUG in den Kalender eingetragen, BewD/Monatsstammdaten Soll+Istentgelt erfasst. Danach stimmte die Abrechnung wie folgt:
vertraglich geschuldetes Netto 2200 / 176 Std x gearbeitete 120 Stunden =1500 + KUG - egal was brutto raus kommt.....
Ich hoffe, das hilft weiter und ich würde mich über ein Feedback freuen, ob Du mit dem vorgenannten übereinstimmst oder ob Du andere Anregungen hast.
LG
Heidi
Guten Morgen Heidi,
ich habe tatsächlich die Vergleichsberechnungen nicht gemacht. Wenn bei 40 Mitarbeitern alles händisch eingetragen werden müsste..🙄 Der Zeitaufwand ist viel zu groß. Ich habe alle auf Bruttolohn umgestellt und gut war.
Daher kann ich dazu eigentlich nichts sagen. Sorry! Aber es haben bestimmt schon andere Mitglieder den Aufwand auf sich genommen und können dazu etwas beitragen.
Viele Grüße
Marion
Hallo Marion,
ich habe Probe für einer MA gemach, aber bekomme auch den Hinweis
Hinweis #LN10453
Es soll die Nettolohnlohnart 2104 und gleichzeitig Kug abgerechnet werden. Der Nettolohn kann bei Kug nicht
automatisch beim Soll-/Istentgelt berücksichtigt werden.
» Erfassen Sie den gekürzten Bruttobetrag des Nettolohns beim Mitarbeiter unter Bewegungsdaten |
Monatsstammdaten Registerkarte Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigungsförderung in 'Veränderung
Istentgelt' und gegebenenfalls den ungekürzten Bruttobetrag in 'Veränderung Sollentgelt'.
Darf Ich fragen, wie haben Sie alles korrigert?
Leider habe alles versucht aber ohne Lösung 😞
Mfg
Milla
Hallo Milla,
meine Lösung war wie folgt (LuG):
1. Mandantendaten Abrechnungsparameter: Einstellungen prüfen (Teilmonatsberechnung +gültig ab Kennzeichen)
ab KUG
Betrag * zu bezahl.AT/mtl.AT
Betrag-(Betrag/SollStd*FehlStd)
2. meine Mandanten haben BAV ruhend gestellt (ist hier relevant)
3. Probeabrechnung vor KUG Buchungen machen von Netto nach Brutto
Mein Fall Bsp 2200 EUR Brutto - LA 2201 = Hochrechnungsbetrag 3533,88 EUR
Mein Fall AZ 3/2020 = 22 AT x 8 Std = 176 Std - davon 120 gearbeitet / 56 KUG
Es ergibt sich Sollentgelt 3533,88 / Istentgelt ´= 3533,88 /176 x 120 = 2409,46
Auf Mitarbeiterebene: Erfassen / BewD/ Monatsstammdaten - hier Monat 03/2020 unter KUG erfassen
verändertes Istentgelt erfasssn (mein Fall 2409,46)
verändertes Sollentgelt erfassen (mein FAll 3533,88)
Probeabrechnung erstellen+ rechnerisch Verproben
Nettolohnvereinbarung 2200 / 176 Std x 120 Stunden = 1500,00 + KUG Betrag = Netto-Verdienst
ich hoffe das hilft weiter!
LG
Heidi
Dankeee Heidi... will versuchen 🙂
MfG
M.
Habe den gekürzten Bruttobetrag des Nettolohns 2104 (Funktionszulage) beim Mitarbeiter unter Bewegungsdaten |
Monatsstammdaten Registerkarte Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigungsförderung in 'Veränderung
Istentgelt' und gegebenenfalls den ungekürzten Bruttobetrag in 'Veränderung Sollentgelt' erfasst und Datev keinen Hinweis meldet.
Aber LA 2104 steht als gekürzt unten Nicht berücksichtigte Entgeltbestandteile (obwohl es um den Wert geht, der St. und SV-verpflichtet ist)
Ist das in Ordnung oder muss irgendwo eingestellt werden?
Für Ihre Rückmeldung vielen vielen Dank 🙂
Hallo,
wie bereits von @Darlene_Pfahler beschrieben, kann aktuell bei Nettolohn keine automatische Ermittlung des Soll-/Istentgelts stattfinden. Hierzu haben wir bereits einen entsprechenden Wunsch zur Umsetzung weitergegeben.
Momentan bedarf es einer manuellen Eingabe unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten in der Registerkarte "Kurzarbeitergeld/Winterbeschäftigung".
Wurden diesen Eingaben erfasst, so wird die Nettolohnart auf der Soll-/Istentgelt- Auswertung nicht berücksichtigt und als nicht berücksichtigter Entgeltbestandteil unten ausgewiesen. Dies ist korrekt.
Zusätzliche Eingaben sind nicht notwendig.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung 🙂
Mfg
Milla