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Kurzarbeitergeld Arbeitszeitguthaben

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letzte Antwort am 26.03.2020 16:32:44 von Vanessa_Mertel
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pepsi670
Beginner
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Hallo Community,

Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld soll vorrangig das Guthaben aus den Arbeitszeitkonten abgerechnet werden.

Mit welcher Stammlohnart kann ich das abrechnen?

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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362 Mal angesehen

Hallo,

damit an Tagen mit Kurzarbeit zunächst das Arbeitszeitkonto abgebaut wird, buchen Sie an diesen Tagen keine Kurzarbeit, sondern den Abbau des Arbeitszeitkontos mit der Stammlohnart 460. Erst wenn kein Arbeitszeitkonto-Guthaben mehr abgerechnet werden soll, erfassen Sie die Stunden für das Kurzarbeitergeld.

Eine automatische Abwicklung für den Abbau des Arbeitszeitkontos in Verbindung mit Kurzarbeit gibt es nicht.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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ramona
Beginner
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Nachricht 3 von 4
230 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

Ist eine automatische Abwicklung für den Abbau des Arbeitszeitkontos in Verbindung mit Kurzarbeit zum heutigen Stande möglich?

 

MFG

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
179 Mal angesehen

Hallo,


eine Automatik für den Abbau der Arbeitszeitkontos gibt es nicht.


Nehmen Sie den Abbau über die manuelle Buchung der Stammlohnart 460 vor.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 26.03.2020 16:32:44 von Vanessa_Mertel
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