Hallo Community,
Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld soll vorrangig das Guthaben aus den Arbeitszeitkonten abgerechnet werden.
Mit welcher Stammlohnart kann ich das abrechnen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
damit an Tagen mit Kurzarbeit zunächst das Arbeitszeitkonto abgebaut wird, buchen Sie an diesen Tagen keine Kurzarbeit, sondern den Abbau des Arbeitszeitkontos mit der Stammlohnart 460. Erst wenn kein Arbeitszeitkonto-Guthaben mehr abgerechnet werden soll, erfassen Sie die Stunden für das Kurzarbeitergeld.
Eine automatische Abwicklung für den Abbau des Arbeitszeitkontos in Verbindung mit Kurzarbeit gibt es nicht.
Viele Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo zusammen,
Ist eine automatische Abwicklung für den Abbau des Arbeitszeitkontos in Verbindung mit Kurzarbeit zum heutigen Stande möglich?
MFG
Hallo,
eine Automatik für den Abbau der Arbeitszeitkontos gibt es nicht.
Nehmen Sie den Abbau über die manuelle Buchung der Stammlohnart 460 vor.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG