Hallo,
hierzu müssten Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit wenden.
Rechtlich können wir Sie hierbei nicht beraten.
Hallo,
der Arbeitgeberverband hat unserem Betrieb die Auskunft einen Tag gegeben.
Freundliche Grüße
Einen Tag vor Beginn der Kurzarbeit? Vertrag im Minijob oder Arbeitsbeginn?
https://www.haufe.de/personal/entgelt/minijob-waehrend-kurzarbeit_78_345526.html
"Nebenjob bei Kurzarbeit: Ausnahme bei fortgesetzter Nebentätigkeit
Aus der Regelung, dass nur der Hinzuverdienst aus einer "während" des Kurzarbeitergeldbezugs aufgenommenen Beschäftigung berücksichtigt wird, folgt: Eine bereits zuvor ausgeübte und insoweit lediglich "fortgesetzte" Nebenbeschäftigung bleibt bei der Leistungsberechnung unberücksichtigt. Dabei gilt keine vorherige Mindestdauer. Für Arbeitnehmer, die vor Kurzarbeitsbeginn bereits einen Minijob ausgeübt haben, sind deshalb insoweit keine Besonderheiten bei der Berechnung und Beantragung des Kurzarbeitergeldes zu beachten."
Kurzarbeit wird immer für einen vollen Monat gewährt, nicht ab dem 1. KUG-Tag. Somit muss der Minijob im Vormonat aufgenommen worden sein.
Danke für die Antwort , also ob Mitte des Vormonats oder am letzten Tag des Vormonats ist dann relativ egal? Muss mir der Arbeitnehmer das Gehalt vom Minijob verraten wenn er den Minijob vor Beginn der KUG aufgenommen hat?