Hallo liebe Community,
wir haben hier den Fall, dass seitens der AA zwar ab 01.03. KUG bewilligt wurde (rückwirkend), aber aufgrund einer Betriebsvereinbarung KUG erst ab 17.03. erstattet werden kann.
Das heißt wir müssen alle KUG-Eingaben ab 01.03. berichtigen und erst ab 17.03. eingeben. Soweit klar. Wie müssen allerdings die jeweiligen Ausfallzeiten vor dem 17.03. eingegeben werden?
was müssen wir außerdem im Hinblick auf unsere Aufzahlung aufs KUG beachten?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo!
ist die Zeit vom 01.03. bis 16.03.2020 dann überhaupt eine Ausfallzeit?
Oder wurde hier einfach nur nicht gearbeitet und der Lohn trotzdem weiter gezahlt (als "normale" Arbeitszeit) ?
Da hier durch die Betriebsvereinbarung der Arbeitgeber schon genug gestraft ist, würde ich auf alle Fälle einen Arbeitsrechtler hinzuziehen und das vorher abklären.
Da dieser Fall sowieso nur in einer kompletten Wiederholungsabrechnung gelöst werden kann, wird das
dann auch mit der Aufstockung automatisch berichtigt.
Gruß
hi und danke für deine Antwort -
ja, gearbeitet wurde tatsächlich nicht, allerdings wurde eben durch diese Datumsdiskrepanz die Erstattung ab 01.03. abgelehnt.
Die Frage für uns ist halt jetzt, ob dann einfach alles an "Ausfall" vor dem 17.03. als normales Gehalt oder mit einer extra Lohnart auf den Lohnzettel muss...
Ich würde das auf einer extra Lohnart "Gehalt-Ausfallzeit", die auf der Stammlohnart "Gehalt" basiert abrechnen.