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Kurzarbeit Leistungssatz

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letzte Antwort am 10.11.2020 16:02:35 von pogo
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AnnePa1
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
249 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ein Mitarbeiter hat seit März KUG.

Zuerst hat er den Leistungssatz 60% bekommen, ab dem 4. Monat dann 70%.

Nun im 7.Monat (Oktober) bekommt er keine 80% sondern nur 60% da er kein Arbeitsausfall von 50% hat.

Nun meine Frage.

Wenn er nun im November wieder über 50% Arbeitsausfall kommt bekommt er dann 80%? Oder nur 70%?

Ich verstehe nicht ganz von was es abhängig ist.

Ist immer der jeweilige Monat entscheidend wie viel %?

Oder wie hoch der Arbeitsausfall im 4. und 7. Monat war?

 

Danke schon mal

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
234 Mal angesehen

Entscheidend ist zuerst die Anzahl der Monate in denen der Arbeitnehmer Kug bezogen hat, danach ob 50% Entgeltausfall vorliegen oder nicht.

 

Hat er bereits 3 bzw. 6 Monate lang Kug bezogen, egal in welcher Höhe, erhält er bei einem Entgeltausfall von mehr als 50% im 4., 5. und 6. Monat 70/77% und ab dem 7. Monat 80/87%.

 

Liegt der Entgeltausfall im Abrechnungsmonat unter 50%, bleibt es auch ab dem 4. Monat immer bei 60/67%.

 

Bezugsmonate insgesamtEntgeltausfall < 50%Entgeltausfall >= 50%
1-360/67%, Leistungssatz 2/160/67%, Leistungssatz 2/1
4-660/67%, Leistungssatz 2/170/77%, Leistungssatz 4/3
7-60/67%, Leistungssatz 2/180/87%, Leistungssatz 6/5
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letzte Antwort am 10.11.2020 16:02:35 von pogo
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